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5. März 1910  -  Die bayerische Regierung in München ...

Die bayerische Regierung in München verfügt auf dem Verordnungsweg, dass im Justiz- und Verwaltungsdienst künftig nur Kandidaten, die die zweite Staatsprüfung mit der Gesamtnote "Eins" oder "Zwei" bestanden haben, die Befähigung zum Amt eines Richters, Staatsanwalts, Notars oder Rechtsanwalts erlangen. Die sog. Dreier-Juristen können höchstens zu Gerichtsschreibern ernannt werden.

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