Das Wort Wucher ist stark negativ behaftet. Spricht man doch bei der Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, dem Mangel an Urteilsvermögen oder auch der Willensschwäche eines anderen durch Fordern oder Annahme von Vermögensvorteilen, die in Missverhältnis zur Leistung stehen, von Wucher!
Man unterscheidet Kreditwucher, bei dem der Wucherer übermäßig hohe Zinsen für ein Darlehen nimmt, und Sachwucher, die wucherische Ausbeutung bei anderen zweiseitigen Rechtsgeschäften (z. B. Mietwucher). Wuchergeschäfte verstoßen gegen die guten Sitten und sind nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nichtig!
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