Lexikon

Vorbehaltsgut

besondere Gruppe von Vermögensgegenständen (Gütermasse) bei verschiedenen Güterständen des ehelichen Güterrechts der Bundesrepublik Deutschland. Der Eigentümer oder Inhaber des Vorbehaltsguts ist darüber (anders als der von Gesamtgut oder von Sondergut) in jeder Hinsicht allein berechtigt und verpflichtet. Vorbehaltsgut sind die Gegenstände, die 1. durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erklärt worden sind; 2. ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt oder die ihm von einem Dritten unentgeltlich zugewendet werden, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Dritte bei der Zuwendung bestimmt hat, dass der Erwerb Vorbehaltsgut sein soll; 3. die ein Ehegatte aufgrund eines zu seinem Vorbehaltsgut gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Vorbehaltsgut gehörenden Gegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das Vorbehaltsgut bezieht (§ 1418 BGB).
Barnards Stern
Wissenschaft

Die Planeten des Pfeilsterns

Lange haben falsche Planeten dem System von Barnards Stern einen zweifelhaften Ruf beschert. Nun melden die Astronomen dort erneut Exemplare. Sind sie real? Und wie lebensfreundlich könnten sie sein? von THORSTEN DAMBECK Falls es eines Tages Menschen gelingt, die riesigen Distanzen zu den Sternen zu überwinden, so werden sie wohl...

Kernspinresonanz-Mikroskop
Wissenschaft

Quantensprünge in der Röhre

Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon