Lexikon

Vorbehaltsgut

besondere Gruppe von Vermögensgegenständen (Gütermasse) bei verschiedenen Güterständen des ehelichen Güterrechts der Bundesrepublik Deutschland. Der Eigentümer oder Inhaber des Vorbehaltsguts ist darüber (anders als der von Gesamtgut oder von Sondergut) in jeder Hinsicht allein berechtigt und verpflichtet. Vorbehaltsgut sind die Gegenstände, die 1. durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erklärt worden sind; 2. ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt oder die ihm von einem Dritten unentgeltlich zugewendet werden, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Dritte bei der Zuwendung bestimmt hat, dass der Erwerb Vorbehaltsgut sein soll; 3. die ein Ehegatte aufgrund eines zu seinem Vorbehaltsgut gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Vorbehaltsgut gehörenden Gegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das Vorbehaltsgut bezieht (§ 1418 BGB).
Sonnenlicht trifft auf eine große, hexagonale Solaranlage im All mit Erde und Mond im Hintergrund.
Wissenschaft

Climate Engineering: Versuchskaninchen Erde

Mit simulierten Vulkanausbrüchen, Weltraumsegeln und künstlichen Wolken soll die Klimaerwärmung gestoppt werden. Klingt genial, ist aber extrem riskant. Von RALF STORK Der Erfindungsreichtum von uns Menschen ist einzigartig. Es gibt andere Arten, die ebenfalls Werkzeuge nutzen: Seeotter schlagen Muscheln auf Steine, um an das...

Text
Wissenschaft

Konfabulation statt Halluzination

An dieser Stelle ist in Ausgabe 09/2023 der große Physiker Arnold Sommerfeld schon einmal mit folgendem Satz zitiert worden, „In der Natur nimmt die Entropie die Rolle der Direktorin ein, die Energie aber nur die einer Buchhalterin“ (wobei das Original den Direktor und den Buchhalter als Männer angesprochen hat, was heute...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon