Lexikon
Sondergut
besondere Gruppe von Vermögensgegenständen (Gütermasse) bei der allgemeinen und der fortgesetzten Gütergemeinschaft des ehelichen Güterrechts in Deutschland. Sondergut des Mannes oder der Frau bzw. des überlebenden Ehegatten sind die unübertragbaren Gegenstände (unabtretbare Forderungen, Nießbrauch, Urheberrechte) ihres Vermögens. Jeder Ehegatte verwaltet sein Sondergut selbständig.
In der Schweiz sind Eigengut (früher Sondergut) kraft Gesetzes: 1. die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschließlich zu persönlichem Gebrauch dienen; 2. die Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstandes gehören oder ihm später durch Erbgang oder sonstwie unentgeltlich zufallen; 3. Genugtuungsansprüche; 4. Ersatzanschaffungen für Eigengut (Art. 198 ZGB).
Wissenschaft
Flug in die Zukunft
Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...
Wissenschaft
Dehnbare Batterie für flexible Elektronik
Ob biegsame Displays für die Smartphones der Zukunft oder auf der Haut angebrachte Geräte zur Gesundheitsüberwachung: Flexible Elektronik gilt als Zukunftstechnologie. Eine Herausforderung ist dabei, auch die verbauten Energiespeicher so zu gestalten, dass sie den mechanischen Belastungen gewachsen sind, ohne die Flexibilität des...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Das Rätsel um den Ursprung
Der Dorsch ist weg
Neue Hochhäuser –leicht, biegsam und gut zu recyceln
Grips im Gefüge
Abgenabelt
Gesunde Ernährung ist Gen-Sache