Lexikon
Errungenschaftsgemeinschaft
durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519–1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der
Schweiz
ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand.Wissenschaft
Die Runderneuerung des Reifens
Der Bedarf an Reifen ist enorm – ebenso die Zahl ausrangierter Exemplare, die auf Deponien lagern. Die meisten Reifen bestehen aus einem komplexen Komponenten-Mix, der kaum zu recyceln ist. Doch nun entwickeln Forscher alternative Rohstoffe und Verfahren, die den Problemen mit den Pneus ein Ende bereiten sollen. von HARTMUT NETZ...
Wissenschaft
Solarzelle statt Ladesäule
Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Hinkelstein und Dolmengrab
Die Neuentdeckung unserer Nachbarwelt
Das molekulare Gedächtnis
Wie Gas flüssig wird
Manipulierte Träume
Der Friedhof der Raumschiffe