Lexikon
Grundeigentum
Grundbesitzdie rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Boden und seine Nutzung. Da der Boden nur in einem natürlich begrenzten Umfang vorhanden, unvermehrbar und die Grundlage für das Wohnen und jede Produktion (Produktionsfaktor) ist, kommt der Besitzstruktur des Bodens innerhalb eines Staates große politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung zu. Der rechtsgeschäftliche Erwerb oder Verlust von Grundeigentum erfordert nach dem BGB (§§ 873 ff.) neben der Einigung (Auflassung) der Vertragspartner die Eintragung in das Grundbuch. – In Österreich ist das Grundeigentum hauptsächlich in §§ 353 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz in Art. 655 ff. ZGB.
Wissenschaft
Künstliche Debatten über Künstliche Intelligenz
Von Künstlicher Intelligenz (KI) kann man in den Medien seit den 1970er-Jahren lesen oder hören – zunächst natürlich auf Englisch: Artificial Intelligence (AI) hieß das Schlagwort, und es wird historisch interessierte Menschen amüsieren, wenn sie erfahren, dass damals auch der Ausdruck „information overload“ geprägt wurde,...
Wissenschaft
Auto-Akkus – brandgefährlich?
Gelegentliche Meldungen über brennende Auto-Akkus lassen aufhorchen. Wie leicht fangen Stromer Feuer? Und wie sieht es etwa bei Handy-Akkus aus? von ROLF HEßBRÜGGE Als das Auto-Transportschiff „Freemantle Highway“ im Juli vergangenen Jahres auf der Nordsee in Flammen stand, schien die Ursache schnell ermittelt: Der Akku eines an...