Lexikon
Grundeigentum
Grundbesitzdie rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Boden und seine Nutzung. Da der Boden nur in einem natürlich begrenzten Umfang vorhanden, unvermehrbar und die Grundlage für das Wohnen und jede Produktion (Produktionsfaktor) ist, kommt der Besitzstruktur des Bodens innerhalb eines Staates große politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung zu. Der rechtsgeschäftliche Erwerb oder Verlust von Grundeigentum erfordert nach dem BGB (§§ 873 ff.) neben der Einigung (Auflassung) der Vertragspartner die Eintragung in das Grundbuch. – In Österreich ist das Grundeigentum hauptsächlich in §§ 353 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz in Art. 655 ff. ZGB.
Wissenschaft
Wenn Raum und Zeit erzittern
Einsteins revolutionäre Theorie der Schwerkraft, die Allgemeine Relativitätstheorie, beschäftigt noch heute Physiker und Astro-physiker – auch in Deutschland. Zur Leserreise „Einstein & die Gravitation“ im Oktober 2024. von THOMAS BÜHRKE Es war eine wissenschaftliche Sensation, die Physiker am 11. Februar 2016 verkündeten....
Wissenschaft
Ich schmier’ Dir eine, Du Stinkbier!
Die Sonne steht schon hoch am Himmel, und in der Sommer-Regel steht: ordentlich eincremen. Wer kleine Kinder hat, der weiß, das kann ein Riesenvergnügen für die ganze Familie sein, vor allem, wenn man es schon eilig hat, außer Haus zu kommen. Auch Erwachsene sind oft noch der Meinung, man müsse die Haut lediglich zu Beginn […]...