Lexikon
Grundeigentum
Grundbesitzdie rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Boden und seine Nutzung. Da der Boden nur in einem natürlich begrenzten Umfang vorhanden, unvermehrbar und die Grundlage für das Wohnen und jede Produktion (Produktionsfaktor) ist, kommt der Besitzstruktur des Bodens innerhalb eines Staates große politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung zu. Der rechtsgeschäftliche Erwerb oder Verlust von Grundeigentum erfordert nach dem BGB (§§ 873 ff.) neben der Einigung (Auflassung) der Vertragspartner die Eintragung in das Grundbuch. – In Österreich ist das Grundeigentum hauptsächlich in §§ 353 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz in Art. 655 ff. ZGB.
Wissenschaft
Tragbarer Sensor überwacht Flüssigkeitshaushalt
Damit unser Körper optimal funktioniert, braucht er ausreichend Flüssigkeit. Ein neues Gerät könnte uns künftig mitteilen, wann wir etwas trinken sollten. Der tragbare Sensor überwacht den Flüssigkeitshaushalt im Oberarm in Echtzeit und zeigt an, wenn der Körper dehydriert. Das könnte für normale Menschen im Alltag ebenso...
Wissenschaft
Starke Frauen und Mini-Männchen
Knochenfresser-Würmer leben in einem extremen Matriarchat. Forschende haben nun erstmals ein Rätsel ihrer Fortpflanzung gelöst. von KATJA MARIA ENGEL Als der erste Osedax auf dem Meeresboden entdeckt wird, ist das ein reiner Zufall. Der Meeresforscher Robert C. Vrijenhoek war vor der Küste Kaliforniens eigentlich auf der Suche...