Lexikon
Auflassung
bürgerliches Recht
die zur Übertragung des Eigentums erforderliche Einigung von Veräußerer und Erwerber zur Übereignung eines Grundstücks. Die Auflassung muss von den Beteiligten bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Für die Entgegennahme der Auflassung ist jeder Notar zuständig. Eine Auflassung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich erklärt werden. Sie darf keine Bedingung oder Befristung enthalten (§ 925 BGB).
Wissenschaft
Die grüne Revolution
Mittels Photosynthese wandeln Pflanzen Licht in Energie um. Forscher wollen das nachahmen – und die Natur bei der Effizienz noch übertreffen. Das wäre die Basis für einen radikal neuen Weg, um Nahrungsmittel und natürliche Rohstoffe zu gewinnen. von REINHARD BREUER Bei den Pflanzen hat die Evolution ein Meisterstück vollbracht:...
Wissenschaft
Sind Hybridautos die Zukunft?
Bereits seit einiger Zeit verfolge ich eingehend die Entwicklung der Elektromobilität. Und lange sah es für mich danach aus, als wären batterieelektrische Fahrzeuge (also reine Elektroautos) bereits im Begriff, den Automobilmarkt zu dominieren. Doch inzwischen bin ich zu der Einsicht gekommen, dass diese Prognose wohl zu...