Lexikon

Auflassung

bürgerliches Recht
die zur Übertragung des Eigentums erforderliche Einigung von Veräußerer und Erwerber zur Übereignung eines Grundstücks. Die Auflassung muss von den Beteiligten bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Für die Entgegennahme der Auflassung ist jeder Notar zuständig. Eine Auflassung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich erklärt werden. Sie darf keine Bedingung oder Befristung enthalten (§ 925 BGB).
Amazonas-Regenwald
Wissenschaft

Wie Entwaldung das Amazonasgebiet austrocknet

Der Amazonas-Regenwald hat einen wichtigen Einfluss auf das weltweite Klima. Die Bäume binden nicht nur große Mengen CO2, sondern tragen durch die Verdunstung an ihren Blättern auch entscheidend zum Wasserkreislauf bei. Doch durch den Klimawandel und weitreichende Rodungen ist die grüne Lunge unseres Planeten gefährdet....

Text
Wissenschaft

Ein Gedächtnis für Kontakte

Wer schon einmal über einen Teppich geschlurft ist, kennt das Phänomen, das die Physiker Kontaktelektrizität nennen: Berührt man danach beispielsweise eine Türklinke bekommt man zuweilen eine „gewischt“. Denn Körper mit unterschiedlicher stofflicher Zusammensetzung sind nach Berührung und anschließender Trennung elektrisch...

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