Lexikon

Umgründung

Änderung der Rechtsform eines Unternehmens, sofern die Vermögensgegenstände einzeln, z. B. durch Auflassung und Eintragung der Grundstücke, Einigung und Übergabe der beweglichen Sachen und Abtretung der Forderungen, auf das Unternehmen in seiner neuen Rechtsform übertragen werden. Die Umgründung ist notwendig, wenn ein Personenunternehmen (Einzelunternehmen, OHG, KG) in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) übergeführt wird.
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