Lexikon
Bergrecht
Regelung der Rechtsverhältnisse des Bergbaus, in Deutschland früher landesrechtlich gefasst (Berggesetz, Bergregal), seit dem 13. 8. 1980 bundeseinheitlich im Bundesberggesetz (BBerG) geregelt. Unterschieden wird zwischen grundeigenen Bodenschätzen (z. B. Bauxit, Quarz), die dem Grundeigentümer gehören und den wichtigeren bergfreien Bodenschätzen (z. B. Kohle, Eisen, Gold, Platin, Kupfer). Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der behördlichen Erlaubnis, wer sie gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums. Verstöße gegen Vorschriften des Bundesberggesetzes werden als Ordnungswidrigkeiten oder in besonderen Fällen als Straftat geahndet. In Hessen gelten aufgrund des Artikels 41 der Landesverfassung alle Bodenschätze als Gemeineigentum. Für das übrige Bundesgebiet wird eine Sozialisierung durch Artikel 15 des Grundgesetzes ermöglicht. – In
Österreich
ist das Bergrecht im Berggesetz 1975 geregelt. – In der Schweiz
bestehen kantonale Vorschriften.
Wissenschaft
Künstliche Intelligenz in der Sackgasse
Die Anbieter der aktuell leistungsstärksten KI-Modelle arbeiten derzeit auf ein großes Ziel hin: Artificial General Intelligence (AGI), zu Deutsch „Künstliche Allgemeine Intelligenz“. Es gibt zwar keine einheitliche Definition dafür, welche Anforderungen eine Künstliche Intelligenz erfüllen muss, um als AGI gelten zu können. Aber...
Wissenschaft
Alarmstufe Rot
Alle Pflanzen strahlen ein rotes Licht ab, das noch im All messbar ist – bei Stress besonders stark. Diese Lichtsignale können also verraten, wie es Feldern und Wäldern geht. von ANDREA HOFERICHTER Ein Mausklick, und auf dem Computerbildschirm von Georg Wohlfahrt erscheint ein postkartenreifes Foto: strahlend blauer Himmel und...