Lexikon
Gewerkschaft
Kapitalgesellschaft des Bergrechts ohne festes Grundkapital, deren Mitglieder (Gewerken) nur nach Bedarf Zubußen zu leisten hatten, sich aber durch Verzicht (Abandon) auf ihren Anteil (Kux) von dieser Pflicht befreien konnten. Organe der Gewerkschaft waren Grubenvorstand, Gewerkenversammlung und Aufsichtsrat (bei mehr als 500 Beschäftigten obligatorisch). Gemäß §§ 163 ff. Bundesberggesetz vom 13. 8. 1980 waren die ohnehin nur noch vereinzelt existierenden Gewerkschaften bis 1986 in eine AG, KGaA oder GmbH umzuwandeln.
Wissenschaft
Wärme aus der Tiefe
Mit der Geothermie ließe sich ein großer Teil der aktuellen Energieprobleme lösen. Doch bislang wird die Wärmequelle im Untergrund kaum genutzt. Was sind die Gründe? von HARTMUT NETZ Die Freude war groß am 27. September 2004, als am Bohrplatz von Unterhaching aus 3346 Meter Tiefe eine 122 Grad Celsius heiße Wasserfontäne in die...
Wissenschaft
Kernkraftzwerge
Weltweit entwickeln Ingenieure kleine, modulare Kernreaktoren, die sich am Fließband fertigen lassen. Verhelfen sie der Nuklearenergie zu einer Renaissance? von MARTIN ANGLER Beim Schippen von Sand und Erde sieht man Bill Gates nicht jeden Tag. Doch für den ersten Spatenstich seines neuen Nuklearreaktors ist der Softwarepionier...