Lexikon

Abandon

Betriebswirtschaft
Verzicht auf ein Recht oder eine Sache, um von einer (Zahlungs-) Verpflichtung befreit zu werden. Im deutschen Gesellschaftsrecht Befreiung von der Nachschusspflicht durch Zurverfügungstellung des Gesellschaftsanteils (§27 GmbH-Gesetz).

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