Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Gewerkschaft

Ge|wrk|schaft
f.
1.
Vereinigung von Arbeitnehmern mit dem Ziel, durch Zusammenschluss ihre Stellung gegenüber den Arbeitgebern zu stärken
2.
Bgb.
Form einer Kapitalgesellschaft
[→
Gewerk
]
Gewerkschaft:
Ursprung des Wortes ist das mittelhochdeutsche
gewerke
, das „Handwerks“ oder „Zunftgenosse“ bedeutet. Dieser Begriff ist heute noch bei Ausschreibungen größerer Bauvorhaben gebräuchlich: Dabei werden einzelne
Gewerke
vergeben, also Leistungen verschiedener Branchen. Der Ausdruck
Gewerkschaft
taucht erstmals im 16. Jahrhundert auf und bezeichnet anfangs die Gesamtheit der Teilhaber an einem Bergwerk. Er stammt mithin aus dem Bergrecht.
Die heutige Bedeutung von „Arbeitnehmervereinigung“ entwickelte sich erst im 19. Jahrhundert mit dem industriellen Kapitalismus. In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden in Deutschland, wie zuvor schon in England, das Vorreiter der Industrialisierung war, die teils noch
Gewerkvereine
oder
Gewerksgenossenschaften
genannten ersten Gewerkschaften für einzelne Berufsgruppen. Staatlich anerkannt wurden sie erstmals 1916 und von den Arbeitgebern 1918, als ein besonderes Tarifrecht geschaffen wurde, das die Regelung der Arbeitsbedingungen auf Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern übertrug.
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