Lexikon

Unmöglichkeit der Leistung

im Schuldrecht die Unfähigkeit, die geschuldete Leistung überhaupt (Gegensatz: Verzug) zu erbringen. Unmöglichkeit der Leistung ist Schuldbefreiungsgrund (§ 275 Abs. 1 BGB), Haftungstatbestand (§ 280 in Verbindung mit §§ 283, 311 a BGB) und Grundlage für den Wegfall der Gegenleistungspflicht des Gläubigers (§ 326 BGB). Ähnlich in der Schweiz nach Art. 20, 97, 119 OR und in Österreich nach § 878 ABGB.
Böden, Landwirtschaft
Wissenschaft

Bessere Böden

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Wissenschaft

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