Lexikon
Schuldausschließungsgründe
im weiteren Sinne Umstände, die die strafrechtliche Schuld oder das bürgerlich-rechtliche Verschulden beseitigen, so insbesondere, weil die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) fehlt. Schuldausschließungsgründe im engeren Sinne sind im Strafrecht Umstände, die den Schuldvorwurf gar nicht erst entstehen lassen (z. B. § 19 StGB: Kinder), Entschuldigungsgründe bedeuten dagegen Verzicht auf Erhebung des Schuldvorwurfs, z. B. Notstand.
Wissenschaft
Die Evolution des elektrischen Lichts
Der US-Ingenieur hatte jedoch viele Vordenker und Konkurrenten und nach ihm wurde sein Produkt mehrfach revolutioniert – bis hin zur heutigen LED-Technologie. von Rolf Heßbrügge Frank Dittmann schmunzelt über die so oft gestellte Frage nach dem wahren Erfinder. „Das elektrische Licht hat viele Väter“, sagt er, „aber egal wie man...
Wissenschaft
Elektron gefilmt
Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...