Lexikon

Schuldausschließungsgründe

im weiteren Sinne Umstände, die die strafrechtliche Schuld oder das bürgerlich-rechtliche Verschulden beseitigen, so insbesondere, weil die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) fehlt. Schuldausschließungsgründe im engeren Sinne sind im Strafrecht Umstände, die den Schuldvorwurf gar nicht erst entstehen lassen (z. B. § 19 StGB: Kinder), Entschuldigungsgründe bedeuten dagegen Verzicht auf Erhebung des Schuldvorwurfs, z. B. Notstand.
Graphen
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Das Wunder lässt sich Zeit

Viel Geld ist in den letzten Jahren in die europäische Forschung zu Graphen geflossen. Doch der wirtschaftliche Durchbruch des einst gehypten Materials aus atomar dünnen Kohlenstoff-Schichten lässt weiter auf sich warten. Warum? von MICHAEL VOGEL Die Mikrochips moderner Computer können zwar sehr schnell rechnen, doch die Daten...

Realität, Quantenwelt, Einstein
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