Lexikon
Schuldausschließungsgründe
im weiteren Sinne Umstände, die die strafrechtliche Schuld oder das bürgerlich-rechtliche Verschulden beseitigen, so insbesondere, weil die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) fehlt. Schuldausschließungsgründe im engeren Sinne sind im Strafrecht Umstände, die den Schuldvorwurf gar nicht erst entstehen lassen (z. B. § 19 StGB: Kinder), Entschuldigungsgründe bedeuten dagegen Verzicht auf Erhebung des Schuldvorwurfs, z. B. Notstand.

Wissenschaft
Wurmlöcher im Quantencomputer?
Ich habe neulich gelesen, dass Forscher ein Wurmloch im Quantencomputer erschaffen haben. Das überraschte mich nicht, weil ich über diese Mogelpackung schon vor Jahren Witze gemacht habe. Was mich aber überraschte war, dass die Geschichte in Zeitungen wie der New York Times und dem Guardian breitgetreten wurde. Ich will deshalb...

Wissenschaft
Das schwächere Geschlecht
Nein, in obigem Titel sind nicht die Frauen gemeint, sondern die Männer. Wer glaubt, die männliche Stärke könne durch einen Boxkampf bewiesen werden, weil er zeigt, dass die Herren mit dem Y-Chromosom im Schnitt besser zuschlagen können als ihr Gegenüber mit zwei X-Chromosomen, sollte dies besser nochmal überdenken. Meine...