Lexikon

Schuldausschließungsgründe

im weiteren Sinne Umstände, die die strafrechtliche Schuld oder das bürgerlich-rechtliche Verschulden beseitigen, so insbesondere, weil die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) fehlt. Schuldausschließungsgründe im engeren Sinne sind im Strafrecht Umstände, die den Schuldvorwurf gar nicht erst entstehen lassen (z. B. § 19 StGB: Kinder), Entschuldigungsgründe bedeuten dagegen Verzicht auf Erhebung des Schuldvorwurfs, z. B. Notstand.
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Wissenschaft

Klima-Kipppunkte sind kaum vorhersagbar

Das Konzept der Klima-Kipppunkte besagt, dass das Überschreiten bestimmter kritischer Schwellen im Klimasystem eine Kaskade unumkehrbarer Veränderungen auslöst. Wann allerdings solche Kipppunkte erreicht sind, lässt sich noch schwieriger vorhersagen als bisher angenommen. Das zeigt eine aktuelle Studie am Beispiel der...

Wissenschaft

Tierischer Gen-Patentklau mit Medizin-Potenzial

In kuriosen Wasser-Wesen steckt offenbar Potenzial für die Medizin: Um Infektionen zu bekämpfen, nutzen Bdelloida-Rädertierchen genetische „Antibiotika-Rezepte“, die sie Bakterien geklaut und für sich angepasst haben, zeigt eine Studie. Da die Substanzen für die Wirkung in einem tierischen Organismus optimiert sind, könnten sie...

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