Lexikon
Schuldausschließungsgründe
im weiteren Sinne Umstände, die die strafrechtliche Schuld oder das bürgerlich-rechtliche Verschulden beseitigen, so insbesondere, weil die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) fehlt. Schuldausschließungsgründe im engeren Sinne sind im Strafrecht Umstände, die den Schuldvorwurf gar nicht erst entstehen lassen (z. B. § 19 StGB: Kinder), Entschuldigungsgründe bedeuten dagegen Verzicht auf Erhebung des Schuldvorwurfs, z. B. Notstand.
Wissenschaft
Jagdgemeinschaft aus Oktopus und Fischen
Eigentlich gelten Große Blaue Kraken als Einzelgänger. Bei der Jagd jedoch führen sie artübergreifende Teams an, um versteckte Beute zu finden. Das haben Forschende nun mit Hilfe von Unterwasseraufnahmen im Roten Meer beobachtet. Demnach führen Fische verschiedener Arten den Oktopus zu nahrhaftem, aber schwer zugänglichem Futter...
Wissenschaft
»Ein Großteil der Moore ist renaturierbar«
Über Herausforderungen bei der Wiedervernässung von Moorflächen berichtet Tobias Witte vom BUND im Interview. Das Gespräch führte OLIVER ABRAHAM Herr Witte, wie steht es um die Moore in Deutschland? Heute gibt es in Deutschland noch rund 1,8 bis 1,9 Millionen Hektar Moorfläche, ursprünglich lag die Zahl aber deutlich höher. Wie...