Lexikon

Schuldausschließungsgründe

im weiteren Sinne Umstände, die die strafrechtliche Schuld oder das bürgerlich-rechtliche Verschulden beseitigen, so insbesondere, weil die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) fehlt. Schuldausschließungsgründe im engeren Sinne sind im Strafrecht Umstände, die den Schuldvorwurf gar nicht erst entstehen lassen (z. B. § 19 StGB: Kinder), Entschuldigungsgründe bedeuten dagegen Verzicht auf Erhebung des Schuldvorwurfs, z. B. Notstand.
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Sind Quantentechnologien gefährlich?

Physik kann gefährlich sein. Das hat die Welt beispielsweise mit der Entwicklung der Atombombe auf die harte Tour gelernt. Schon lange gibt es deshalb internationale Regelungen und Abkommen, um die Nutzung von Kernwaffen einzuschränken. Seit Kurzem sorgt man sich in der Verteidigungspolitik aber auch um die Gefahren eines anderen...

Kraft, Meer, Wellen
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Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...

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