Lexikon

Schuldausschließungsgründe

im weiteren Sinne Umstände, die die strafrechtliche Schuld oder das bürgerlich-rechtliche Verschulden beseitigen, so insbesondere, weil die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) fehlt. Schuldausschließungsgründe im engeren Sinne sind im Strafrecht Umstände, die den Schuldvorwurf gar nicht erst entstehen lassen (z. B. § 19 StGB: Kinder), Entschuldigungsgründe bedeuten dagegen Verzicht auf Erhebung des Schuldvorwurfs, z. B. Notstand.
Fundstätte in Kolumbien
Wissenschaft

Syphilis existierte schon vor 5500 Jahren in Amerika

Schon vor 5500 Jahren befiel der Syphilis-Erreger frühe Jäger und Sammler in Amerika. Das belegt alte DNA aus menschlichen Fossilien, in der Forschende auf die genetischen Spuren des verantwortlichen Bakteriums gestoßen sind. Näheren Analysen zufolge handelte es sich bei dem damals zirkulierenden Erregerstamm um eine Linie, die...

Satellitenbild von saisonaler Auenlandschaft mit historischen, in den Boden gegrabenen Fischwehren im untersuchten Naturschutzgebiet CTWS in Belize
Wissenschaft

Fischfang als Wegbereiter für die Maya?

In Mittelamerika lebten schon vor tausenden Jahren Jäger und Sammler. Offenbar waren diese Menschen auch versierte Fischer, wie ein neuer Fund nun nahelegt. In einem artenreichen Feuchtgebiet in Belize haben Anthropologen Überreste eines ausgedehnten Grabensystems entdeckt, das bereits vor rund 4000 Jahren dem Fischfang diente....

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