Lexikon
Schuldausschließungsgründe
im weiteren Sinne Umstände, die die strafrechtliche Schuld oder das bürgerlich-rechtliche Verschulden beseitigen, so insbesondere, weil die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) fehlt. Schuldausschließungsgründe im engeren Sinne sind im Strafrecht Umstände, die den Schuldvorwurf gar nicht erst entstehen lassen (z. B. § 19 StGB: Kinder), Entschuldigungsgründe bedeuten dagegen Verzicht auf Erhebung des Schuldvorwurfs, z. B. Notstand.
Wissenschaft
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Viel Geld ist in den letzten Jahren in die europäische Forschung zu Graphen geflossen. Doch der wirtschaftliche Durchbruch des einst gehypten Materials aus atomar dünnen Kohlenstoff-Schichten lässt weiter auf sich warten. Warum? von MICHAEL VOGEL Die Mikrochips moderner Computer können zwar sehr schnell rechnen, doch die Daten...
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