Lexikon

Notstand

bürgerliches Recht
1. Rechtfertigungsgrund zur Zerstörung oder Beschädigung einer Sache, um eine Gefahr abzuwenden. Gegebenenfalls besteht Schadensersatzpflicht des Handelnden (§§ 228, 904 BGB; ähnlich § 1306 a österreichisches ABGB und Art. 701 schweizerisches ZGB). 2. als Schuldausschließungsgrund unter Umständen der nur irrtümlich angenommene Notstand (Putativnotstand).
Waldbrände
Wissenschaft

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Wissenschaft

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