Lexikon
Notstand
bürgerliches Recht
1. Rechtfertigungsgrund zur Zerstörung oder Beschädigung einer Sache, um eine Gefahr abzuwenden. Gegebenenfalls besteht Schadensersatzpflicht des Handelnden (§§ 228, 904 BGB; ähnlich § 1306 a österreichisches ABGB und Art. 701 schweizerisches ZGB). – 2. als Schuldausschließungsgrund unter Umständen der nur irrtümlich angenommene Notstand (Putativnotstand).
Wissenschaft
Wal-Verwandtschaften im Südpolarmeer
Im nahrungsreichen Süden leben etwa 25.000 Orcas, zugehörig zu vier Orca-Ökotypen. Aufgrund ihrer Unterschiede „durch Kultur“ sind die Grenzen zu (Unter-)Arten schwer zu ziehen. von BETTINA WURCHE Schwertwale sind intelligente und soziale Tiere, kooperative Jäger und die größten Raubtiere des Ozeans. Im Südpolarmeer lassen sich...
Wissenschaft
Der jüngste Neutronenstern
Astronomen haben in der Großen Magellan’schen Wolke das bizarre Relikt der berühmten Supernova von 1987 gesichtet. Der entstandene Neutronenstern heizt den Staub, der ihn einhüllt, gewaltig auf. von THORSTEN DAMBECK Lange mussten die Astronomen auf diese Sternexplosion warten – etwas Ähnliches war zuletzt zu Beginn des 17....