Lexikon

Notstand

bürgerliches Recht
1. Rechtfertigungsgrund zur Zerstörung oder Beschädigung einer Sache, um eine Gefahr abzuwenden. Gegebenenfalls besteht Schadensersatzpflicht des Handelnden (§§ 228, 904 BGB; ähnlich § 1306 a österreichisches ABGB und Art. 701 schweizerisches ZGB). 2. als Schuldausschließungsgrund unter Umständen der nur irrtümlich angenommene Notstand (Putativnotstand).
Diagnose, Medizin, Behandlung
Wissenschaft

Späte Diagnose

Viele Menschen spüren, wenn etwas mit ihrer Gesundheit nicht stimmt. Aber unnötig spät bekommen sie erst ihre Diagnose, ob HIV oder Krebs. von SUSANNE DONNER Als der 36-jährige Mann aus Berlin auf seiner Zunge ein Knötchen, eine Papel, bemerkt, die immer größer wird, geht er zum Arzt. Er ahnt bereits, dass es um seine Gesundheit...

DNA
Wissenschaft

DNA statt DVD

Die DNA, der Träger der Erbinformation, lässt sich als Speichermedium nutzen. Inzwischen ist es Forschern gelungen, mit der Technik Texte, Bilder, Filme und Tondokumente zu archivieren. von Michael Vogel Filme, Musik, medizinische Aufnahmen oder Dokumente und Ergebnisse wissenschaftlicher Experimente: Überall fallen riesige...

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