Lexikon
außergewöhnliche Belastungen
Begriff des Einkommensteuerrechts. An sich zu den Kosten der Lebenshaltung zu rechnende Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die ausnahmsweise vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen 1. im Wesentlichen gleichartigen Fällen, die eine typisierende Regelung zulassen (§§ 33 a, 33 b: z. B. Ausbildungsfreibetrag, Altenheimfreibetrag, Pauschbetrag für Körperbehinderte und Hinterbliebene) und 2. individuellen Einzelfällen (§ 33). Eine individuelle außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn es sich nicht um Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt und die Aufwendungen zwangsläufig und außergewöhnlich sind, d. h. wenn der Steuerpflichtige sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und ihm größere Aufwendungen erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes. Abzugsfähig ist der Teil der außergewöhnlichen Belastung, der die nach Einkommenshöhe, Familienstand und Kinderzahl gestaffelte so genannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt.
Wissenschaft
Die Verteilung der Arten
An manchen Orten der Erde gibt es einen hohen Artenreichtum, an anderen leben nur wenige Arten. Biodiversitätsforscher untersuchen, wie Artenvielfalt entsteht und sich über die Erde verteilt. von JOHANNA ZIELINSKI Vor etwa vier Milliarden Jahren entstand auf unserer Erde das erste Leben. Seitdem hat sich eine unglaubliche...
Wissenschaft
Leichte Schärfe
Untersuchungen per Magnetresonanztomografie helfen bei vielen schwierigen Diagnosen. Doch bislang waren die Geräte sperrig und teuer und in manchen Ländern unerschwinglich. Das ändert sich nun. von RALF BUTSCHER Wenn es drauf ankommt, setzen Ärzte häufig auf eine MRT. Denn die Magnetresonanztomografie bietet deutliche Vorteile...