Lexikon
Ausbildungsfreibetrag
Begriff des Einkommensteuerrechts. Hat ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes, für das er Anspruch auf Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz hat, so werden nach § 33 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz auf Antrag für Kinder über 18 Jahren bei auswärtiger Unterbringung 924 Euro (seit 2002) im Jahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Der Ausbildungsfreibetrag vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge der Kinder, soweit sie 1848 Euro übersteigen.
Wissenschaft
Labor-Fleisch mit Designer-Geschmack entwickelt
Tierhaltung und Fleischkonsum sind schlecht fürs Klima und für einige Menschen ethisch nicht vertretbar. Eine Alternative dazu könnte künftig im Labor aus Zellen gezüchtetes Fleisch sein. Dessen Geschmack könnte demnächst dem von herkömmlichem Fleisch von Tieren noch näherkommen. Denn Forschende haben eine Methode entwickelt, mit...
Wissenschaft
Heute Übeltäter, morgen Held
Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.
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