Lexikon
Ausbildungsfreibetrag
Begriff des Einkommensteuerrechts. Hat ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes, für das er Anspruch auf Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz hat, so werden nach § 33 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz auf Antrag für Kinder über 18 Jahren bei auswärtiger Unterbringung 924 Euro (seit 2002) im Jahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Der Ausbildungsfreibetrag vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge der Kinder, soweit sie 1848 Euro übersteigen.
Wissenschaft
Freundeskreis gibt Jungen Mathe-Selbstvertrauen
Jungen schätzen ihre Mathefähigkeiten oft höher ein als Mädchen – auch wenn sich die objektiven Leistungen nicht unterscheiden. Doch welche Faktoren tragen zu diesen unterschiedlichen Selbsteinschätzungen bei? Eine Studie hat nun einen bisher wenig beachteten Faktor identifiziert: den Vergleich mit Gleichaltrigen. Demnach...
Wissenschaft
Weltraumschnupfen
Zieh dich warm an, wenn du rausgehst, sonst kriegst du einen Schnupfen!“ Wenn Ihre Eltern das zu Ihnen gesagt haben, dann müssen wir Ihnen jetzt leider mitteilen, dass das so nicht stimmt. Auch wenn die Kälte im Wort „Erkältung“ vorkommt, wird sie nicht durch niedrige Temperaturen verursacht, sondern durch Viren. Das ist jetzt...