Lexikon

Indikatin

Recht
Angezeigtsein einer ärztlichen Maßnahme; von Bedeutung beim Schwangerschaftsabbruch mit der Unterscheidung von medizinisch-sozialer Indikation (Abbruch ist angezeigt zur Abwendung einer Gefahr für das Leben oder der Gefahr einer schwer wiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Gesundheitszustandes der Schwangeren und wenn die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann) und kriminologischer Indikation (weil die Schwangerschaft auf einer Sexualstraftat nach §§ 176179 StGB sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger beruht). Bei diesen Indikationsfällen ist der Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt straflos, wenn die Schwangere sich von einem anderen Arzt, der nicht selbst den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, hat beraten lassen (Indikationsfeststellung, § 218b StGB). Anders als im Fristenmodell 218a Abs. 1 StGB), bei dem der von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch bei Vorliegen einer Bescheinigung über eine vorherige Beratung zwar straffrei ist, aber kein Kostenersatz nach Sozialrecht eingefordert werden kann, wird in Fällen medizinisch-sozialer oder kriminologischer Indikation Kostenersatz nach § 24b Sozialgesetzbuch Teil 5 geleistet. Ein Schwangerschaftsabbruch nach medizinisch-sozialer Indikation ist an keine Frist mehr gebunden, bei kriminologischer Indikation dürfen seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein. Die nun für Ost- und Westdeutschland einheitliche Regelung wurde durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21. 8. 1995 hergestellt.
In
Österreich
ist Schwangerschaftsabbruch in den Fällen der medizinischen und der eugenischen Indikation straflos, außerdem wegen Minderjährigkeit bei der Schwängerung. Im Übrigen gilt die nun in Deutschland geltende Fristenregelung: Vom Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommener Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft ist nicht strafbar. In der
Schweiz
Straflosigkeit bei medizinischer Indikation, Art. 120 StGB.
forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Skurrile Regelfälle

Stellen wir uns eine Bioforscherin vor, die nach einigen Experimenten vor einem ziemlich skurrilen Ergebnis steht. Sorgfältig wiederholt sie die gesamte Versuchsreihe noch mehrere Male, baut sogar noch zusätzliche Kontrollexperimente ein. Doch es bleibt dabei: Die Daten sind robust und reproduzierbar. Das Ergebnis ist also echt...

Linsen, Strahlung, Wellen
Wissenschaft

Eine Linse aus Löchern

Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon