Gesundheit A-Z
Fristenlösung
zeitliche Begrenzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Laut dem deutschen Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.8.1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich strafbar, er kann aber von einem Arzt rechtmäßig bzw. straffrei vorgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Die Schwangere muss dem Arzt durch eine Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lassen hat und seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Wenn die Schwangerschaft Folge einer Straftat ist, ist ein Abbruch ebenfalls während der ersten 12 Wochen zulässig. Bei medizinischer Indikation, wenn eine Gefahr für das Leben oder den Gesundheitszustand der Schwangeren besteht, kann ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der Frist von 12 Wochen noch straffrei vorgenommen werden.
Wissenschaft
Blaue Wirkstoffe
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Wissenschaft
Atomstrom aus der Batterie
Wir neigen dazu, radioaktives Material in erster Linie als gefährlich zu betrachten, und das aus guten Gründen. Dass es strahlt, bedeutet aber auch, dass es kontinuierlich Energie abgibt. Radioaktive Materialien eignen sich daher hervorragend für Batterien. Wird dabei ein Material mit einer langen Halbwertszeit verwendet, können...
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