Gesundheit A-Z
Fristenlösung
zeitliche Begrenzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Laut dem deutschen Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.8.1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich strafbar, er kann aber von einem Arzt rechtmäßig bzw. straffrei vorgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Die Schwangere muss dem Arzt durch eine Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lassen hat und seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Wenn die Schwangerschaft Folge einer Straftat ist, ist ein Abbruch ebenfalls während der ersten 12 Wochen zulässig. Bei medizinischer Indikation, wenn eine Gefahr für das Leben oder den Gesundheitszustand der Schwangeren besteht, kann ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der Frist von 12 Wochen noch straffrei vorgenommen werden.
Wissenschaft
Geologie im Zeitraffer
Die Meere absorbieren große Mengen CO2 und bremsen so die Erderwärmung. Könnte die Zugabe von Gesteinsmehl den Prozess beschleunigen? von TIM KALVELAGE (Text und Fotos) Nach kurzer Fahrt vom Bootsanleger der meeresbiologischen Station auf den Raunefjord hinaus machen die Forschenden am „Mesokosmos Nummer eins“ fest. Zwischen...
Wissenschaft
GLP-1-Agonisten: Vorteile und Risiken der Abnehmspritzen
Ursprünglich als Diabetes-Medikamente entwickelte Wirkstoffe wie Semaglutid werden zunehmend zum Abnehmen eingesetzt. Doch wie beeinflussen diese sogenannten GLP-1-Agonisten das Risiko für andere Krankheiten? Eine Studie hat nun Zusammenhänge zwischen den Abnehmspritzen und 175 gesundheitlichen Folgen erhoben. Demnach wirken sich...