Gesundheit A-Z

Fristenlösung

zeitliche Begrenzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Laut dem deutschen Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.8.1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich strafbar, er kann aber von einem Arzt rechtmäßig bzw. straffrei vorgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Die Schwangere muss dem Arzt durch eine Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lassen hat und seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Wenn die Schwangerschaft Folge einer Straftat ist, ist ein Abbruch ebenfalls während der ersten 12 Wochen zulässig. Bei medizinischer Indikation, wenn eine Gefahr für das Leben oder den Gesundheitszustand der Schwangeren besteht, kann ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der Frist von 12 Wochen noch straffrei vorgenommen werden.
Gehirn und Musik
Wissenschaft

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Musik kann uns emotional berühren, zum Tanzen animieren und soziale Beziehungen fördern. Doch manche Menschen lassen die Klänge kalt – obwohl ihr Gehör intakt ist und sie in anderen Bereichen durchaus Freude empfinden. Studien zeigen, dass bei diesen „musikalischen Anhedonisten“ die Verbindung zwischen der Hörrinde und den...

Quantentheorie
Wissenschaft

Wie unsere klassische Welt entsteht

Spukhafte Fernwirkungen verlagern die bizarren Quanteninterferenzen in die weite Umgebung. Das entzieht sie unserer Beobachtung. von RÜDIGER VAAS Im vertrauten Alltag sind Dinge zuweilen nicht auffindbar. Aber das liegt nur daran, dass sie verlegt oder von einer anderen Person wohlmeinend „aufgeräumt“ wurden. In Wirklichkeit hat...

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