Gesundheit A-Z

Fristenlösung

zeitliche Begrenzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Laut dem deutschen Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.8.1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich strafbar, er kann aber von einem Arzt rechtmäßig bzw. straffrei vorgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Die Schwangere muss dem Arzt durch eine Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lassen hat und seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Wenn die Schwangerschaft Folge einer Straftat ist, ist ein Abbruch ebenfalls während der ersten 12 Wochen zulässig. Bei medizinischer Indikation, wenn eine Gefahr für das Leben oder den Gesundheitszustand der Schwangeren besteht, kann ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der Frist von 12 Wochen noch straffrei vorgenommen werden.
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Wissenschaft

Ein Molekül voll Hoffnung

Die Corona-Impfungen haben die mRNA berühmt gemacht. Doch sie waren nur der Anfang. Künftig könnten die kleinen Moleküle seltene Erkrankungen heilen und die Prävention von Herzinfarkten revolutionieren. von EDDA GRABAR Frühsommer 2021. Es hätte für Christian Wawrzinek nicht besser laufen können – den Zahnmediziner, der mit seinem...

Feuer, Wald, Brand
Wissenschaft

Die Ozeane heizen dem Klima ein

Die Weltmeere verändern sich tiefgreifend: Am Südpol erwärmt sich das Tiefenwasser, und große Strömungsringe in Atlantik und Pazifik verschieben sich polwärts. Neue Forschungen zeigen, dass die Ozeane das Klima stärker beeinflussen als bisher angenommen. von HARTMUT NETZ Das Jahr 2020 war das Jahr der mächtigen Feuer. Es begann...

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