Gesundheit A-Z
Fristenlösung
zeitliche Begrenzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Laut dem deutschen Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.8.1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich strafbar, er kann aber von einem Arzt rechtmäßig bzw. straffrei vorgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Die Schwangere muss dem Arzt durch eine Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lassen hat und seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Wenn die Schwangerschaft Folge einer Straftat ist, ist ein Abbruch ebenfalls während der ersten 12 Wochen zulässig. Bei medizinischer Indikation, wenn eine Gefahr für das Leben oder den Gesundheitszustand der Schwangeren besteht, kann ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der Frist von 12 Wochen noch straffrei vorgenommen werden.
Wissenschaft
Perlenkette im Plasma
Seit vielen Jahren wundern sich Forscher, warum sich in einem ionisierten Gas Reihen aus Staubpartikeln bilden können. Nun ist das Rätsel gelöst. von DIRK EIDEMÜLLER Das Plasmakristall-Experiment ist die älteste noch in Betrieb befindliche Versuchsreihe an Bord der Internationalen Raumstation (ISS). Seit rund zwanzig Jahren ist...
Wissenschaft
Training für eine starke Psyche
Manche Menschen stecken Krisen besser weg als andere und wachsen sogar an Herausforderungen. Neue Forschungen zeigen: Jeder kann sich ein Stück weit gegen Widrigkeiten des Lebens stählen. von CHRISTIAN WOLF Lange Zeit schien es vor allem eine Frage des Schicksals zu sein, ob jemand an stark belastenden Lebenssituationen wie einer...