Gesundheit A-Z
Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsunterbrechung; Abtreibung; Interruptioabsichtliche Beendigung einer normalen Schwangerschaft durch Absaugung (Saugkürettage) oder Ausschabung der Gebärmutter oder durch Applikation von Wirkstoffen, die zu einer Abstoßung des Embryos oder Fetus führen. Seit 1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich strafbar, er kann aber von einem Arzt rechtmäßig bzw. straffrei vorgenommen werden, wenn die Empfängnis nicht länger als zwölf Wochen zurückliegt, die Frau in einer anerkannten Beratungsstelle aufgeklärt wurde und die Schwangere den Eingriff explizit wünscht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nur, wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperlich-seelische Gesundheit der Schwangeren besteht oder die Schwangerschaft auf einer Vergewaltigung beruht. Auch Fristenlösung.
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit der Sonne
Als erste Raumsonde überhaupt fliegt die Parker Solar Probe durch die Korona und liefert einen sagenhaften Datenschatz von unserem Zentralgestirn. von DIRK EIDEMÜLLER Ikarus ist ein warnendes Beispiel: Wer wie die tragische Gestalt der griechischen Sage der Sonne zu nahe kommt, dem droht sie die Flügel zu versengen. Schon seit...
Wissenschaft
Die Leber altert nicht
Wieso die Leber ein Leben lang jung bleibt – und warum das wichtig ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Als eine internationale Forschergruppe Anfang 2022 das Alter verbrauchter menschlicher Zellen mittels eines modifizierten Verfahrens zur Radiokarbondatierung untersuchte, machten die Wissenschaftler eine erstaunliche Entdeckung...