Gesundheit A-Z
Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsunterbrechung; Abtreibung; Interruptioabsichtliche Beendigung einer normalen Schwangerschaft durch Absaugung (Saugkürettage) oder Ausschabung der Gebärmutter oder durch Applikation von Wirkstoffen, die zu einer Abstoßung des Embryos oder Fetus führen. Seit 1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich strafbar, er kann aber von einem Arzt rechtmäßig bzw. straffrei vorgenommen werden, wenn die Empfängnis nicht länger als zwölf Wochen zurückliegt, die Frau in einer anerkannten Beratungsstelle aufgeklärt wurde und die Schwangere den Eingriff explizit wünscht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nur, wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperlich-seelische Gesundheit der Schwangeren besteht oder die Schwangerschaft auf einer Vergewaltigung beruht. Auch Fristenlösung.

Wissenschaft
Stressgeruch macht Hunde pessimistisch
Mit Anspannung belastete Luft drückt Hunden offenbar auf die Stimmung: Wenn sie den Geruch gestresster Personen wahrnehmen, gehen sie mit einer eher pessimistischen Erwartungshaltung auf Neues zu, lassen Studienergebnisse vermuten. Es könnte sich dabei somit um eine Form der emotionalen Ansteckung zwischen Mensch und Tier handeln...

Wissenschaft
Superkalifragilistisch-exponentialigetisch
Nie hätten wir uns vor einigen Jahren träumen lassen, dass es einmal so weit kommen würde. Ob wir wollen oder nicht, wir alle sind bestens vertraut mit den Grundlagen der Epidemiologie, kennen die Exponentialfunktion vermeintlich wie unsere Westentasche und wissen zumindest um die Existenz der Komplexitätsforschung. Im Grunde ist...