Daten der Weltgeschichte

19. 1. 1998

Europa

In Paris unterzeichnen 19 Staaten den Vertrag zum Verbot des Klonens von Menschen. Er ergänzt die vom Europarat 1996 in Straßburg verabschiedete Bioethik-Konvention, die Minimalstandards für den Umgang mit Gentechnik, Embryonenforschung und Organtransplantation setzte. Das Klonen von menschlichen Zellen zu Forschungszwecken ist nicht untersagt. Unpräzise bleiben auch die Formulierungen zum Embryonenschutz. Am 21. Januar stellen Forscher der Universität von Massachusetts (USA) zwei geklonte und gentechnisch veränderte Kälber vor.