Daten der Weltgeschichte
19. 1. 1998
Europa
In Paris unterzeichnen 19 Staaten den Vertrag zum Verbot des Klonens von Menschen. Er ergänzt die vom Europarat 1996 in Straßburg verabschiedete Bioethik-Konvention, die Minimalstandards für den Umgang mit Gentechnik, Embryonenforschung und Organtransplantation setzte. Das Klonen von menschlichen Zellen zu Forschungszwecken ist nicht untersagt. Unpräzise bleiben auch die Formulierungen zum Embryonenschutz. Am 21. Januar stellen Forscher der Universität von Massachusetts (USA) zwei geklonte und gentechnisch veränderte Kälber vor.
»Es ist ein Informationswettstreit«
Ruben Bouwmeester von der Deutschen Welle sieht sich als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Medien, der Desinformationen mit Verstand und KI bekämpft. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Herr Bouwmeester, was steckt hinter dem System „Truly Media“? Dies ist eine 2017 vom griechischen Athens Technology Center (ATC) und der...
Atomstrom aus der Batterie
Wir neigen dazu, radioaktives Material in erster Linie als gefährlich zu betrachten, und das aus guten Gründen. Dass es strahlt, bedeutet aber auch, dass es kontinuierlich Energie abgibt. Radioaktive Materialien eignen sich daher hervorragend für Batterien. Wird dabei ein Material mit einer langen Halbwertszeit verwendet, können...