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2. Juni 2002
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Bern
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Bern: In der Schweiz spricht sich bei einer Volksabstimmung eine überwältigende Mehrheit der Stimmbürger für die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch aus. Bei der Abstimmung, an der sich 40,5% der stimmberechtigten Bevölkerung beteiligen, votieren 72% für die Einführung der Fristenlösung. Nur die katholischen Kantone Wallis und Appenzell Innerrhoden stimmen gegen die Vorlage. Die Fristenregelung sieht bei einem Schwangerschaftsabbruch Straffreiheit in den ersten zwölf Wochen vor, wenn eine Frau eine Notlage geltend machen kann und sich ärztlich beraten lässt. Die bisher geltende Regelung von 1942 erlaubte einen Abbruch nur, wenn die Schwangerschaft Gesundheit oder Wohlergehen der Mutter gefährdete. Die Schweiz ist eines der letzten Länder Europas, das die Fristenregelung einführt.
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