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2. Juni 2002
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Bern
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Bern: In der Schweiz spricht sich bei einer Volksabstimmung eine überwältigende Mehrheit der Stimmbürger für die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch aus. Bei der Abstimmung, an der sich 40,5% der stimmberechtigten Bevölkerung beteiligen, votieren 72% für die Einführung der Fristenlösung. Nur die katholischen Kantone Wallis und Appenzell Innerrhoden stimmen gegen die Vorlage. Die Fristenregelung sieht bei einem Schwangerschaftsabbruch Straffreiheit in den ersten zwölf Wochen vor, wenn eine Frau eine Notlage geltend machen kann und sich ärztlich beraten lässt. Die bisher geltende Regelung von 1942 erlaubte einen Abbruch nur, wenn die Schwangerschaft Gesundheit oder Wohlergehen der Mutter gefährdete. Die Schweiz ist eines der letzten Länder Europas, das die Fristenregelung einführt.
Wissenschaft
Wie Stützzellen im Gehirn Alzheimer fördern
Bei der Alzheimer-Demenz lagern sich im Gehirn Plaques aus fehlgefalteten Amyloid-Beta-Proteinen ab. Eine Studie zeigt nun, dass das schädliche Protein nicht nur von Nervenzellen produziert wird, sondern auch von sogenannten Oligodendrozyten, die zum Stützgewebe im Gehirn gehören. In Versuchen mit Mäusen genügte eine selektive...
Wissenschaft
Hilft ein Krebsmedikament gegen Alzheimer?
Bei Alzheimer ist unter anderem der Glukosestoffwechsel im Gehirn beeinträchtigt, sodass die Nervenzellen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Ein Medikament, das derzeit als Krebstherapie getestet wird, könnte dabei helfen, die Demenz in Teilen sogar rückgängig zu machen, statt sie nur zu verzögern. Das legt eine Studie...