Lexikon
Haftbefehl
schriftliche Anordnung der Untersuchungshaft, die nur der Richter treffen kann (Art. 104 GG). Der Haftbefehl darf nach §§ 112 ff. StPO nur erlassen werden, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Haftgründe sind: Flucht und Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr; dabei müssen, um zu verhindern, dass zu schnell und zu viel verhaftet wird, die erforderlichen Feststellungen aufgrund bestimmter Tatsachen getroffen werden. Wegen der Schwere der Tat kann bei Mord, Totschlag, Völkermord, Sprengstoffattentat, aber auch Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Haftbefehl auch dann ergehen, wenn kein eigentlicher Haftgrund vorliegt. – Ähnlich in Österreich und in der Schweiz (gemäß Art. 44 ff. des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege und nach kantonalen Vorschriften).
Wissenschaft
Wie lassen sich beschädigte Stahlbrücken reparieren?
Wenn eine Brücke aus Stahlfachwerk beschädigt wird, stürzt sie nicht zwangsläufig komplett ein. Stattdessen kommt es auf die Lage der Schäden und die Reaktion der verbleibenden Bauteile an, wie Forschende ermittelt haben. Sofern nach dem Schaden bestimmte Stahlträger verdreht und verbogen werden, kann die vermehrte Traglast auf...
Wissenschaft
Tanzen für die Gesundheit
Ob Paartanz oder Zumba: Tanzen bringt den Kreislauf in Schwung und stimuliert das Gehirn. Warum uns Bewegung zur Musik guttut. von FREDERIK JÖTTEN (Text) und LINUS SCHILLING (Illustrationen) Tanzen liegt in unseren Genen. Schon Babys bewegen sich zu einem ihnen vorgespielten Rhythmus. Und je mehr sie sich bewegen, desto mehr...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Die größten Strukturen im Weltraum
Behandlung im Blindflug
Lunarer Begleitservice
RNA macht Raupenfrauen
Drohnen für Profis
Kleine Teilchen mit großer Wirkung