Lexikon

Untersuchungshaft

Freiheitsentziehung zur Sicherung des Strafverfahrens (§§ 112 ff. StPO). Voraussetzung ist neben dringendem Tatverdacht ein besonderer, mit bestimmten Tatsachen belegbarer Haftgrund, nämlich regelmäßig Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr (Kollusionsgefahr); bei bestimmten schweren Delikten reicht Wiederholungsgefahr aus. Die Untersuchungshaft ist zu unterscheiden von der meist vorhergehenden Polizeihaft.
Ähnlich in Österreich: Untersuchungshaft nach §§ 175 ff. StPO bei Fluchtgefahr, Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr, Wiederholungs- oder Ausführungsgefahr. In der Schweiz Untersuchungshaft in der Regel nur bei Flucht- oder Verdunkelungs- bzw. Verabredungsgefahr, in einzelnen Kantonen auch bei Wiederholungsgefahr.
Lacrymaria olor
Wissenschaft

Ein Einzeller mit Origami-Hals

Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...

Organismen, Enzyme
Wissenschaft

Kleine Helden ganz groß

Enzyme, Bakterien, Hefen und Pilze beflügeln die industrielle Produktion. Denn mit der weißen Biotechnologie lassen sich Ressourcen schonen. von RAINER KURLEMANN Viele Wirtschaftsexperten erwarten eine große Zukunft für Enzyme, Bakterien, Hefen und Pilze. Sie bezeichnen die Organismen als die stillen Helden moderner Fabriken....

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