Lexikon
Untersuchungshaft
Freiheitsentziehung zur Sicherung des Strafverfahrens (§§ 112 ff. StPO). Voraussetzung ist neben dringendem Tatverdacht ein besonderer, mit bestimmten Tatsachen belegbarer Haftgrund, nämlich regelmäßig Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr (Kollusionsgefahr); bei bestimmten schweren Delikten reicht Wiederholungsgefahr aus. Die Untersuchungshaft ist zu unterscheiden von der meist vorhergehenden Polizeihaft.
Ähnlich in Österreich: Untersuchungshaft nach §§ 175 ff. StPO bei Fluchtgefahr, Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr, Wiederholungs- oder Ausführungsgefahr. In der Schweiz Untersuchungshaft in der Regel nur bei Flucht- oder Verdunkelungs- bzw. Verabredungsgefahr, in einzelnen Kantonen auch bei Wiederholungsgefahr.
Wissenschaft
Ein neues Meer im Sonnensystem
Unter dem Eis des Saturntrabanten Mimas verbirgt sich ein bislang unbekanntes Gewässer. Der Ozean des Nachbarmonds Enceladus beherbergt sogar die chemischen Zutaten für Leben. von THORSTEN DAMBECK Acht Jahre nach seiner Entdeckung des Uranus wurde William Herschel 1789 wieder fündig, diesmal bei Saturn: „Wann immer es das Wetter...
Wissenschaft
Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln
Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...
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