Lexikon
Wiederholungsgefahr
im Strafprozess die Gefahr, dass ein Tatverdächtiger weitere gleichartige Straftaten begehen wird (§ 112a StPO). Die Wiederholungsgefahr bildet bei bestimmten Delikten einen der Haftgründe (Untersuchungshaft), nämlich bei Sittlichkeitsverbrechen und anderen wiederholten schweren Delikten (u. a. bei Raub, Erpressung, Diebstahl in besonders schweren Fällen).
Wissenschaft
News der Woche 31.10.2025
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Vielversprechender Impfstoff gegen Noroviren
Noroviren verursachen schwere Magen-Darm-Erkrankungen und sind hochansteckend. Eine Impfung gibt es bislang nicht. Jetzt haben Mediziner einen Impfstoff gegen die Durchfallerreger entwickelt und getestet, der in Tablettenform geschluckt werden kann. In einer klinischen Studie erwies sich das Mittel als wirksam – zumindest...