Lexikon

Wiederholungsgefahr

im Strafprozess die Gefahr, dass ein Tatverdächtiger weitere gleichartige Straftaten begehen wird (§ 112a StPO). Die Wiederholungsgefahr bildet bei bestimmten Delikten einen der Haftgründe (Untersuchungshaft), nämlich bei Sittlichkeitsverbrechen und anderen wiederholten schweren Delikten (u. a. bei Raub, Erpressung, Diebstahl in besonders schweren Fällen).

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon