Lexikon
Lebenslange Freiheitsstrafe
schwerste Strafe im deutschen Strafrecht; bei Mord als einzige Strafe angedroht; kann außerdem u. a. verhängt werden bei besonders schwerem Totschlag oder bei leichtfertiger Todesfolge nach Vergewaltigung, Raub, Brandstiftung oder Geiselnahme; kann nach Verbüßen von 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 57 a StGB) ausgesetzt werden. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Eine Linse aus Löchern
Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...
Wissenschaft
„Die Energieversorgung würde flexibler und effizienter“
Die Solarbatterie ist bislang noch Gegenstand der Grundlagenforschung. Doch die Besonderheiten dieser neuen Technologie bieten reichlich Potenzial für künftige Anwendungen – und das längst nicht nur, wo auch klassische Batterien genutzt werden. Zwei Stuttgarter Forscher erläutern Perspektiven und Herausforderungen. Das Gespräch...