Lexikon

Lebenslange Freiheitsstrafe

schwerste Strafe im deutschen Strafrecht; bei Mord als einzige Strafe angedroht; kann außerdem u. a. verhängt werden bei besonders schwerem Totschlag oder bei leichtfertiger Todesfolge nach Vergewaltigung, Raub, Brandstiftung oder Geiselnahme; kann nach Verbüßen von 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 57 a StGB) ausgesetzt werden. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
abine Hossenfelder; Thomas Bethge – stock.adobe.com; www.photoshopsupply.com; Bearbeitung: bdw
Wissenschaft

Start-ups: Heiß auf Kernfusion

Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...

Recycling, Nachhaltigkeit, Nachhaltiges Recycling
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Recyceln statt verbrennen

In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...

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