Lexikon

Lebenslange Freiheitsstrafe

schwerste Strafe im deutschen Strafrecht; bei Mord als einzige Strafe angedroht; kann außerdem u. a. verhängt werden bei besonders schwerem Totschlag oder bei leichtfertiger Todesfolge nach Vergewaltigung, Raub, Brandstiftung oder Geiselnahme; kann nach Verbüßen von 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 57 a StGB) ausgesetzt werden. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Trinkwasser
Wissenschaft

Mangelware sauberes Wasser

Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.

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Caretta, Karettschildkröte
Wissenschaft

Auf zu neuen Ufern

Meeresschildkröten vergrößern ihr Gebiet im Mittelmeer. In Italien verfolgen Forscherinnen die Entwicklung mit moderner Technik und schützen dabei die Nester. von KURT DE SWAAF Es ist kurz vor Mitternacht, und der Strand von Marina di Ascea wirkt seltsam verwaist. Noch vor wenigen Stunden wuselten hier fröhlich Familien umher,...

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