Lexikon
Lebenslange Freiheitsstrafe
schwerste Strafe im deutschen Strafrecht; bei Mord als einzige Strafe angedroht; kann außerdem u. a. verhängt werden bei besonders schwerem Totschlag oder bei leichtfertiger Todesfolge nach Vergewaltigung, Raub, Brandstiftung oder Geiselnahme; kann nach Verbüßen von 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 57 a StGB) ausgesetzt werden. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...
Wissenschaft
Wasser marsch!
Ein steigender Meeresspiegel und häufigere Unwetter bedrohen weltweit viele Küstenregionen. Während betroffene Gebiete meist mit immer höheren Deichen dagegenhalten, wagt man im Südwesten Englands etwas radikal anderes. von STEVE PRZYBILLA (Text und Fotos) Alys Laver gehört zu den wenigen Personen, die sich freuen, wenn sie beim...
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