Lexikon
Lebenslange Freiheitsstrafe
schwerste Strafe im deutschen Strafrecht; bei Mord als einzige Strafe angedroht; kann außerdem u. a. verhängt werden bei besonders schwerem Totschlag oder bei leichtfertiger Todesfolge nach Vergewaltigung, Raub, Brandstiftung oder Geiselnahme; kann nach Verbüßen von 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 57 a StGB) ausgesetzt werden. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Helium-Regen und ausgefranster Kern
Das Innere der Riesenplaneten im Sonnensystem ist äußerst exotisch, wie Daten von Raumsonden und Laborexperimenten zeigen. von THOMAS BÜHRKE Jupiter, Saturn, Uranus und Neptun sind die Riesen im äußeren Sonnensystem. Diese Gasplaneten besitzen 99,5 Prozent der Gesamtmasse aller Planeten. Im Inneren Jupiters fänden mehr als 1300...
Wissenschaft
»Die Physik belehrt uns eines Besseren«
Die Meereisphysikerin Stefanie Arndt untersucht antarktischen Schnee. Im Interview berichtet sie, welche Erkenntnisse sie daraus zur Klimaveränderung ziehen kann. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Dr. Stefanie Arndt, Ihre Kollegen auf dem Forschungsschiff Polarstern nennen Sie liebevoll „Schneefrau“. Was fasziniert Sie...