Lexikon

Strafe

Strafrecht
durch Strafgesetz angedrohte Rechtsfolge für begangene Straftaten. Arten der Strafe sind heute Todesstrafe, Freiheitsstrafe und Geldstrafe (Leibesstrafen). Neben Hauptstrafen enthält das deutsche Strafrecht Nebenstrafen und Nebenfolgen. Von der Strafe zu unterscheiden sind die Sicherungsmaßregeln. Für die Strafzumessung stehen dem Gericht in der Regel weite Strafrahmen zur Verfügung (z. B. beim Diebstahl 1 Monat bis 5 Jahre Freiheitsstrafe).
Umstritten ist der Zweck der Strafe. Er wird ausschließlich oder vorwiegend teils in der Vergeltung oder Sühne für die Tat, teils in der allgemeinen Abschreckung oder Erziehung und Besserung des Täters selbst gesehen (Generalprävention bzw. Spezialprävention). Heute gewinnt das Ziel der Resozialisierung, also der Vorbereitung des Straffälligen auf seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, immer mehr an Bedeutung.
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