Lexikon
Sicherungsmaßregeln
Maßregeln der Besserung und SicherungZwangsmaßnahmen, die dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherung vor dem gefährlichen Verbrecher und nach therapeutischer oder pädagogischer Einwirkung auf den schuldunfähigen Täter dienen. Da das Strafrecht in Deutschland ein Schuldstrafrecht ist, kann die Strafe das Sicherungsbedürfnis nicht erfüllen. Bei Schuldfähigkeit des Betroffenen werden die Maßregeln neben der Strafe angeordnet und – abgesehen von der Sicherungsverwahrung – gemäß § 67 StGB grundsätzlich vor der Strafe vollzogen, wenn es sich um eine freiheitsentziehende Maßregel handelt.
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