Lexikon
Sicherungsmaßregeln
Maßregeln der Besserung und SicherungZwangsmaßnahmen, die dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherung vor dem gefährlichen Verbrecher und nach therapeutischer oder pädagogischer Einwirkung auf den schuldunfähigen Täter dienen. Da das Strafrecht in Deutschland ein Schuldstrafrecht ist, kann die Strafe das Sicherungsbedürfnis nicht erfüllen. Bei Schuldfähigkeit des Betroffenen werden die Maßregeln neben der Strafe angeordnet und – abgesehen von der Sicherungsverwahrung – gemäß § 67 StGB grundsätzlich vor der Strafe vollzogen, wenn es sich um eine freiheitsentziehende Maßregel handelt.
Wissenschaft
Hochwirksam desinfizieren
Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...
Wissenschaft
Technik an der Torlinie
Eine lückenlose Überwachung durch Video-Schiedsrichter-Assistenten und Künstliche Intelligenz soll helfen, Fehlentscheidungen bei der Fußball-WM zu verhindern. Doch so manches technische Hilfsmittel ist wissenschaftlich umstritten. von ROLF HESSBRÜGGE Nein, die mediale Bezeichnung „Roboter-Abseits“ sei nicht zutreffend, meint...