Lexikon
Sicherungsmaßregeln
Maßregeln der Besserung und SicherungZwangsmaßnahmen, die dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherung vor dem gefährlichen Verbrecher und nach therapeutischer oder pädagogischer Einwirkung auf den schuldunfähigen Täter dienen. Da das Strafrecht in Deutschland ein Schuldstrafrecht ist, kann die Strafe das Sicherungsbedürfnis nicht erfüllen. Bei Schuldfähigkeit des Betroffenen werden die Maßregeln neben der Strafe angeordnet und – abgesehen von der Sicherungsverwahrung – gemäß § 67 StGB grundsätzlich vor der Strafe vollzogen, wenn es sich um eine freiheitsentziehende Maßregel handelt.
Wissenschaft
Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen
Ob Bewerbungsgespräche, Gerichtsverhandlungen oder Gesundheitsberatungen: Videotelefonate haben sich in vielen Bereichen als Alternative zu persönlichen Gesprächen entwickelt. Doch die digitalen Treffen bergen auch Risiken, zeigt eine Studie. Häufige technische Störungen wie Ton- und Bildaussetzer sorgen nämlich dafür, dass wir...
Wissenschaft
Das Problem mit der Anpassung
Kennen Sie noch die fliegenden Toaster? Vor etlichen Jahren flatterten sie mit ihren Flügeln scharenweise als Bildschirmschoner über unzählige PC-Monitore. Falls Sie sie nicht kennen: Kein Problem, wir wollen sie hier lediglich für ein evolutionsbiologisches Gedankenexperiment hernehmen. Die Frage lautet: Warum sollten Toaster...
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