Lexikon
Sicherungsmaßregeln
Maßregeln der Besserung und SicherungZwangsmaßnahmen, die dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherung vor dem gefährlichen Verbrecher und nach therapeutischer oder pädagogischer Einwirkung auf den schuldunfähigen Täter dienen. Da das Strafrecht in Deutschland ein Schuldstrafrecht ist, kann die Strafe das Sicherungsbedürfnis nicht erfüllen. Bei Schuldfähigkeit des Betroffenen werden die Maßregeln neben der Strafe angeordnet und – abgesehen von der Sicherungsverwahrung – gemäß § 67 StGB grundsätzlich vor der Strafe vollzogen, wenn es sich um eine freiheitsentziehende Maßregel handelt.
Wissenschaft
RNA macht Raupenfrauen
Manche Dinge können Männer besser, manche anderen dagegen nicht. Die reinen Fakten lassen daran meist keinen Zweifel. Das Tierreich jedenfalls ist voll von Beispielen. In vielen Fällen haben die Männchen zum Beispiel spezielle Qualitäten entwickelt, um Weibchen anzulocken. Und nicht immer handelt es sich dabei nur um schmuckvolle...
Wissenschaft
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...