Lexikon

Vollzugsanstalt

Justizvollzugsanstalt
Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen, Jugendarrest und freiheitsentziehenden Sicherungsmaßregeln. Die Reform der Freiheitsstrafe und des Strafvollzuges hat in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Vollzugsanstalten von 355 (1963) auf 173 (1990, alte Bundesländer) verringert. 2006 gab es in Deutschland 199 Vollzugsanstalten mit knapp 80 000 Häftlingen. Die meisten Vollzugsanstalten werden dem geschlossenen, rund 20 dem offenen Vollzug zugerechnet. Beim offenen Vollzug gibt es keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen, abgesehen von der Einfriedigung; die Häftlinge können sich grundsätzlich frei bewegen. Von den Anstalten für den Vollzug von Freiheitsstrafen sind die für den Vollzug von freiheitsentziehenden Maßregeln, Kranken- und Entziehungsanstalten und Anstalten für die Sicherungsverwahrung zu unterscheiden. Besondere Vollzugsanstalten dienen dem Jugendstrafvollzug und dem Frauenstrafvollzug. Zur Unterbringung politisch motivierter Gewalttäter (Terroristen) wurden verschiedene „Hochsicherheitstrakte“ errichtet. Zwischen einigen Ländern bestehen Vollzugsgemeinschaften zur besseren Ausnutzung der Kapazitäten. Die Zunahme der Kriminalität hat dazu geführt, dass für die hohe Zahl der zu Freiheitsstrafe Verurteilten nicht genügend Anstaltsplätze zur Verfügung stehen; den Gerichten wird daher empfohlen, mit der Verhängung von Freiheitsstrafe zurückhaltend zu sein und an deren Stelle insbesondere die gemeinnützige Arbeit als Sanktionsmittel anzuwenden.
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