Lexikon
Strafvollstreckung
behördliches Verfahren zur Verwirklichung der im Strafprozess rechtskräftig verhängten Strafen und Sicherungsmaßregeln, bestehend aus der Strafvollstreckung im engeren Sinne und dem Strafvollzug. Die Strafvollstreckung im engeren Sinne umfasst das Anordnen und Überwachen der Strafverwirklichung durch die Strafvollstreckungsbehörde (regelmäßig Staatsanwaltschaft, u. U. auch Amtsanwälte und Amtsrichter). Sie kann aus wichtigen Gründen Strafaufschub (§ 456 StPO) sowie nach der Gnadenordnung auch eine Strafaussetzung bewilligen. Kann eine Geldstrafe nicht beigetrieben werden, so wird Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.
In Österreich sind die Freiheitsstrafen grundsätzlich beim erkennenden Gericht zu vollziehen; die Durchführung überwacht der Präsident eines Gerichtshofs erster Instanz; Strafvollzugskommissionen entscheiden über eine bedingte Entlassung.
Wissenschaft
Bedrohliche Pilze
Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...
Wissenschaft
Warum Glas nicht immer zerbricht
Wenn uns ein Glas aus den Händen rutscht und auf den Boden fällt, zerbricht es oft in Stücke. Nun haben Physiker herausgefunden, warum Glas nicht immer zerbricht. Sie enthüllten einen Entspannungsmechanismus in ionischem Glas, bei dem sowohl einzelne Atome an freie Stellen in der Struktur springen als auch Atomgruppen verschoben...