Lexikon

Strafvollstreckung

behördliches Verfahren zur Verwirklichung der im Strafprozess rechtskräftig verhängten Strafen und Sicherungsmaßregeln, bestehend aus der Strafvollstreckung im engeren Sinne und dem Strafvollzug. Die Strafvollstreckung im engeren Sinne umfasst das Anordnen und Überwachen der Strafverwirklichung durch die Strafvollstreckungsbehörde (regelmäßig Staatsanwaltschaft, u. U. auch Amtsanwälte und Amtsrichter). Sie kann aus wichtigen Gründen Strafaufschub 456 StPO) sowie nach der Gnadenordnung auch eine Strafaussetzung bewilligen. Kann eine Geldstrafe nicht beigetrieben werden, so wird Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.
In Österreich sind die Freiheitsstrafen grundsätzlich beim erkennenden Gericht zu vollziehen; die Durchführung überwacht der Präsident eines Gerichtshofs erster Instanz; Strafvollzugskommissionen entscheiden über eine bedingte Entlassung.
Pilz, Candida auris
Wissenschaft

Bedrohliche Pilze

Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...

Glasscherben auf dem Boden
Wissenschaft

Warum Glas nicht immer zerbricht

Wenn uns ein Glas aus den Händen rutscht und auf den Boden fällt, zerbricht es oft in Stücke. Nun haben Physiker herausgefunden, warum Glas nicht immer zerbricht. Sie enthüllten einen Entspannungsmechanismus in ionischem Glas, bei dem sowohl einzelne Atome an freie Stellen in der Struktur springen als auch Atomgruppen verschoben...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon