Lexikon
Strafvollstreckung
behördliches Verfahren zur Verwirklichung der im Strafprozess rechtskräftig verhängten Strafen und Sicherungsmaßregeln, bestehend aus der Strafvollstreckung im engeren Sinne und dem Strafvollzug. Die Strafvollstreckung im engeren Sinne umfasst das Anordnen und Überwachen der Strafverwirklichung durch die Strafvollstreckungsbehörde (regelmäßig Staatsanwaltschaft, u. U. auch Amtsanwälte und Amtsrichter). Sie kann aus wichtigen Gründen Strafaufschub (§ 456 StPO) sowie nach der Gnadenordnung auch eine Strafaussetzung bewilligen. Kann eine Geldstrafe nicht beigetrieben werden, so wird Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.
In Österreich sind die Freiheitsstrafen grundsätzlich beim erkennenden Gericht zu vollziehen; die Durchführung überwacht der Präsident eines Gerichtshofs erster Instanz; Strafvollzugskommissionen entscheiden über eine bedingte Entlassung.
Wissenschaft
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Seltsame Strukturen auf vielen Fotos der NASA-Rover geben Anlass zu Spekulationen über außerirdisches Leben. von RÜDIGER VAAS Als der Dresdner Geologe Ernst Kalkowsky 1908 vermutete, bestimmte geschichtete und knollige Steine im rund 250 Millionen Jahre alten norddeutschen Buntsandstein wären durch Lebewesen gebildet worden,...
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