Lexikon

Strafrecht

Kriminalrecht; Peinliches Recht
Jugendstrafrecht: Verurteilte Jugendliche und Heranwachsende
Jugendstrafrecht: Verurteilungen in Deutschland1
JahrJugendlicheHeranwachsende
insgesamtweiblichinsgesamtweiblich
190048 6577 81359 9296 433
191051 3158 13564 3407 237
193026 4093 44365 6127 092
195536 5954 09067 2117 223
196039 9973 35790 7417 511
197055 6577 47881 7688 148
198080 4249 15298 84510 554
198562 6457 74190 66710 602
199034 6843 93066 9727 670
199537 6684 16864 8877 144
199745 6405 85570 1968 299
199949 5676 75073 0119 361
200049 5106 94273 4879 564
200149 9827 00874 9959 902
200352 9057 63275 46810 382
200456 7608 11777 87610 963
200557 6878 50577 22911 217
bis 1993 nur alte Bundesländer, ab 1995 alte Bundesländer und Berlin-Ost
Verjährung: Fristen im Strafrecht
Verjährungsfristen im Strafrecht
VerjährungsfristStrafhöhe / Straftatbestand
Strafverfolgung
30 Jahrebei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind
20 Jahrebei Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bedroht sind
10 Jahrebei Taten, die mit Freiheitsstrafe zwischen mehr als 5 und bis zu 10 Jahren bedroht sind
5 Jahrebei Taten, die mit Freiheitsstrafe zwischen mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren bedroht sind
3 Jahrebei allen übrigen Taten
Strafvollstreckung
25 Jahrebei Freiheitsstrafen von mehr als 10 Jahren
20 Jahrebei Freiheitsstrafen zwischen mehr als 5 und bis zu 10 Jahren
10 Jahrebei Freiheitsstrafen zwischen mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren
5 Jahrebei Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
die gesetzlichen Vorschriften, die die Merkmale strafbarer Handlungen festlegen und hieran die Strafe oder andere Rechtsfolgen zum Zwecke der Verhütung künftiger Verbrechen knüpfen (Sicherungsmaßnahmen). Nicht zum Strafrecht gehören das Ordnungsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldverfahren) und das Disziplinarstrafrecht. Das deutsche Strafrecht ist geregelt im Strafgesetzbuch und verschiedenen Nebengesetzen. Es gilt für alle von Deutschen oder Ausländern im Inland und auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen begangenen Straftaten (Territorialitätsprinzip) sowie für Auslandstaten von Deutschen, es sei denn, dass die Tat nach dem Recht des Begehungsortes nicht mit Strafe bedroht ist. In bestimmten Fällen wird auch die Tat eines Ausländers, die dieser im Ausland begangen hat, nach deutschem Recht bestraft.
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