Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Urheber
Ur|he|ber1.
jmd., der etwas veranlasst oder veranlasst hat;
der U. eines Missverständnisses; der geistige U. einer literarischen Strömung
2.
Verfasser, Schöpfer (eines künstlerischen oder wissenschaftlichen Werkes)
Urheber:
Einist wertneutral jemand, der für eine Tat im Guten wie im Bösen verantwortlich ist. Vom althochdeutschenfür „Anfang“, „Ursache“, „Ursprung“ kommend, findet es sich im Mittelhochdeutschen auch in den FormenoderEine Person kann alsobeispielsweise eines Streichs oder eines Streits sein, eines Kriegs oder einer Religion. Gott wird oft auch alsbezeichnet. Dereines Buchs ist der Autor oder Verfasser, bei dem dieliegt. Auch das Strafrecht kennt den Begriff desfür ein Verbrechen und meint damit den Anstifter.
Dasumfasst alle rechtlichen Regelungen, die ein individuelles geistiges Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst schützen. Die Wurzeln der heutigen Vorstellungen vom individuellen Werk wie des modernen Urheberrechts liegen im 18. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung. Erste gesetzliche Regelungen dazu gab es am Anfang jenes Jahrhunderts in England, wo damals auch das „Copyright“ eingeführt wurde. Das erste Gesetz dazu in Deutschland wurde 1837 in Preußen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1965 dasdas seither mehrfach novelliert wurde.
Dasumfasst alle rechtlichen Regelungen, die ein individuelles geistiges Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst schützen. Die Wurzeln der heutigen Vorstellungen vom individuellen Werk wie des modernen Urheberrechts liegen im 18. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung. Erste gesetzliche Regelungen dazu gab es am Anfang jenes Jahrhunderts in England, wo damals auch das „Copyright“ eingeführt wurde. Das erste Gesetz dazu in Deutschland wurde 1837 in Preußen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1965 dasdas seither mehrfach novelliert wurde.
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