Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Urheber

Ur|he|ber
m.
1.
jmd., der etwas veranlasst oder veranlasst hat;
der U. eines Missverständnisses; der geistige U. einer literarischen Strömung
2.
Verfasser, Schöpfer (eines künstlerischen oder wissenschaftlichen Werkes)
Urheber:
Ein
Urheber
ist wertneutral jemand, der für eine Tat im Guten wie im Bösen verantwortlich ist. Vom althochdeutschen
urhab
für „Anfang“, „Ursache“, „Ursprung“ kommend, findet es sich im Mittelhochdeutschen auch in den Formen
orthab, urhab
oder
anhab.
Eine Person kann also
Urheber
beispielsweise eines Streichs oder eines Streits sein, eines Kriegs oder einer Religion. Gott wird oft auch als
Urheber der Welt
bezeichnet. Der
(geistige) Urheber
eines Buchs ist der Autor oder Verfasser, bei dem die
Urheberschaft
liegt. Auch das Strafrecht kennt den Begriff des
geistigen Urhebers
für ein Verbrechen und meint damit den Anstifter.
Das
Urheberrecht
umfasst alle rechtlichen Regelungen, die ein individuelles geistiges Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst schützen. Die Wurzeln der heutigen Vorstellungen vom individuellen Werk wie des modernen Urheberrechts liegen im 18. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung. Erste gesetzliche Regelungen dazu gab es am Anfang jenes Jahrhunderts in England, wo damals auch das „Copyright“ eingeführt wurde. Das erste Gesetz dazu in Deutschland wurde 1837 in Preußen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1965 das
Urheberrechtsgesetz,
das seither mehrfach novelliert wurde.
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Balve, Saurier
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