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Alles Wichtige zur Cannabis-Legalisierung
Als die Ampelregierung im November 2021 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt hat, hieß es darin: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“ Nach jahrzehntelanger Kriminalisierung der Droge glich dieses Vorhaben einer politischen Kehrtwende. Der Hauptgrund für das Umdenken war nach Angaben der Politik der wachsende Schwarzmarkt.
Denn trotz Verbot ist Cannabis in Deutschland in den letzten Jahren immer großflächiger unter der Hand vertrieben und konsumiert worden. Das wiederum bot viel Raum für unkontrollierte, schädliche Produktmischungen und weitere Risiken, die nun mit der offiziellen Aufhebung des bisherigen Verbotes wegfallen sollen. Seit Montag, 1. April 2024, ist das Gesetz zur Cannabislegalisierung schließlich in Kraft.
Was genau ist jetzt erlaubt?
Es handelt sich bei den neuen Regelungen allerdings eher um eine „Legalisierung light“, denn der Konsum ist weiterhin mit zahlreichen Einschränkungen verbunden. Die Kernaussage des Gesetzes: Jeder ab 18 Jahren darf im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen, zu Hause sind es maximal 50 Gramm. Außerdem ist Privatpersonen der Anbau von drei Cannabis-Pflanzen in ihren eigenen vier Wänden erlaubt.
Doch wie komme ich an Cannabis, wenn ich es nicht selbst anbauen will oder kann? Die „lizenzierten Geschäfte“, von denen im Koalitionsvertrag die Rede war, haben es nicht in die finale Fassung des Gesetzes geschafft. Stattdessen setzt die Bundesregierung nun auf sogenannte nicht-gewinnorientiere Cannabis-Anbauvereinigungen, die vorgeschriebene Maximalmengen an ihre Mitglieder abgeben dürfen.
Pro Cannabis-Club sind maximal 500 volljährige Mitglieder erlaubt. Ihre Beiträge finanzieren den Anbau, weshalb es sich bei den Clubs um keine Verkaufsstätten im klassischen Sinne handelt. Die Mitglieder dürfen pro Tag bis zu 25 Gramm Cannabis bekommen, pro Monat aber höchstens 50 Gramm. Bei Mitgliedern im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sindes sogar nur 30 Gramm monatlich. Außerdem darf der Gehalt des Cannabis-Rauschmittels THC (Tetrahydrocannabinol) nur maximal zehn Prozent betragen.
Was bleibt verboten?
Das strikte Cannabis-Verbot ist zwar in Teilen aufgehoben, doch einige Bestimmungen bleiben unverändert. Untersagt sind zum Beispiel weiterhin das private Dealen mit der Droge und ihre Darstellung in Werbeanzeigen. Auch Produkte mit Cannabis-Extrakt wie Kekse oder Öle sind nach wie vor tabu.
Hinzu kommt, dass längst nicht überall gekifft werden darf. Unter anderem ist der Cannabis-Konsum in den Anbau-Clubs selbst verboten – zusammen mit Alkohol. Auch muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten eingehalten werden. In Fußgängerzonen ist das Kiffen zwischen sieben und 20 Uhr komplett verboten.
Warum gibt es Kritik?
Kritische Stimmen, die sich gegen die Teil-Legalisierung aussprechen, kommen vor allem aus der Union, aber auch aus der SPD. Die Abgeordneten sorgen sich um den Jugendschutz und darum, dass die Droge hierzulande nun verharmlost werden könnte. Auch die Polizeigewerkschaft sieht die Aufhebung des Cannabis-Verbots kritisch und fürchtet eine erhebliche Mehrbelastung für Polizeibeamte.
Wie berechtigt die Bedenken der Kritiker sind, bleibt noch offen. Ein Schreiben von rund 30 Fachleuten an Abgeordnete des Bundestages betont allerdings, dass eine Teil-Legalisierung in anderen Ländern nicht gleichzeitig auch zu mehr Konsum geführt hat. Dennoch gilt Cannabis für diejenigen, die es konsumieren, als ebenso riskant wie andere Drogen auch. Vor allem bei jungen Erwachsen bis zum Alter von 25 Jahren kann es zu Veränderungen der Hirnstruktur und psychischen Problemen führen.
Wie geht es jetzt weiter?
Nun da die neuen Regelungen in Kraft sind, sollen Daten darüber gesammelt werden, wie gut sie funktionieren und welche gesellschaftlichen Auswirkungen die Teil-Legalisierung hat. Eventuell wird dann in einigen Bereichen noch nachgebessert. Parallel sollen aber bereits jetzt bundesweit Angebote für Aufklärung, Prävention, Beratung und Suchtbehandlung ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hat außerdem regional begrenzte Modellvorhaben angekündigt, in deren Rahmen der kommerzielle Verkauf von Cannabis erprobt werden soll.