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20. Juni 2006  -  Karlsruhe ...

Karlsruhe: Die Religionsfreiheit gibt Eltern nicht das Recht, ihre Kinder von der Schule fernzuhalten. Wer trotzdem die Schule boykottiert, kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts strafrechtlich verurteilt werden. Damit wird die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars aus Nordhessen abgewiesen, das aus Glaubensgründen drei schulpflichtige Töchter von der örtlichen Gesamtschule abgemeldet hatte.

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