Lexikon
Freiheitsstrafe
Entziehung der persönlichen Freiheit zu Strafzwecken, in Deutschland nach Beseitigung von Zuchthaus, Gefängnis und Haft die einzige Strafe an der Freiheit; ebenso in Österreich und seit 2007 in der Schweiz. – Die Freiheitsstrafe ist lebenslang (bei Mord) oder zeitig; ihr Höchstmaß ist dann 15 Jahre (Österreich, Schweiz: 20 Jahre), ihr Mindestmaß 1 Monat (Österreich: 1 Tag, Schweiz: 6 Monate).

Wissenschaft
Neue Hochhäuser –leicht, biegsam und gut zu recyceln
Wie können Architekten und Bauingenieure mehr Wohnraum mit weniger Material für die wachsende Weltbevölkerung schaffen? Ein groß angelegtes Forschungsprojekt der Universität Stuttgart entwickelt innovative Lösungen. von ROLAND BISCHOFF Bei klarer Sicht ist die Spitze des Kolosses schon aus 100 Kilometer Entfernung zu sehen. Burj...

Wissenschaft
Schritt für Schritt zum Mond
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