Lexikon
Generạlprävention
eine Straftheorie, wonach das Ziel der strafrechtlichen Verbrechenskontrolle in der Wirkung der Strafe nicht beim Täter (Spezialprävention), sondern in ihrer abschreckenden Wirkung gegenüber der „Allgemeinheit“ (Gesellschaft) liegt. Die Generalprävention umfasst sowohl die Abschreckung anderer (negative Generalprävention) als auch die Stärkung des Vertrauens in die Bestands- und Durchsetzungskraft der Rechtsordnung (positive Generalprävention).

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