Lexikon

Raub

der mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangene Diebstahl; zu unterscheiden vom räuberischen Diebstahl, bei dem ein auf frischer Tat betroffener Dieb Gewalt oder Drohung zur Sicherung seiner Beute anwendet. Im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland werden bestraft: Raub und räuberischer Diebstahl regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (§§ 249, 252 StGB); als schwerer Raub regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren: der Raub mit Waffen, der Bandenraub, der mit der Gefahr einer schweren Körperverletzung oder des Todes verbundene Raub; als besonders schwerer Raub mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe der Raub, durch den der Täter leichtfertig den Tod eines anderen verursacht (§ 251 StGB). Ähnliche Regelung in Österreich (§§ 142 f. StGB) und in der Schweiz (Art. 140 StGB).
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