Lexikon

geschützte Pflanzen und Tiere

einheimische und europäische Pflanzen- und Tierarten, die aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976/2009 durch die Bundesartenschutzverordnung (Verordnung über besonders geschützte Arten wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen) von 2005 unter besonderen Schutz gestellt sind. Die in den Anlagen zur Artenschutzverordnung genannten Arten dürfen nicht eingesammelt, Tiere (einschließlich ihrer Entwicklungsstadien, also Eier, Larven u. Ä.) dürfen nicht gefangen oder getötet, Pflanzen (oder Teile von ihnen) dürfen nicht gepflückt, ausgegraben werden u. Ä., der Handel mit diesen Tieren und Pflanzen ist verboten. Schließlich ist bei Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, sogar die Beunruhigung durch Fotografieren, Filmen u. Ä. untersagt. Artenschutz, rote Liste, Tierschutz.
Alexander Gerst
Wissenschaft

»Jeder, der es wünscht, erhält nun Zugang zur Raumfahrt«

Der Stuttgarter Wissenschaftler Stefanos Fasoulas erklärt, weshalb der Einstieg privater Unternehmen die Raumfahrt beflügelt – und was das für die Forschung im All bedeutet. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Professor Fasoulas, die Raumfahrt boomt wie lange nicht mehr. Was steckt dahinter? Im Prinzip wurde diese Entwicklung...

Atomkern
Wissenschaft

Kern mit Proton-Halo

Neue Messungen an einem exotischen Aluminium-Isotop deuten auf eine ungewöhnliche Struktur hin: Dort gibt es ein nur schwach gebundenes äußeres Proton. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise stellt man sich Atomkerne als extrem dichte Zusammenballung von Protonen und Neutronen vor, die durch die starke Kernkraft zusammengehalten...

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