Lexikon
geschützte Pflanzen und Tiere
einheimische und europäische Pflanzen- und Tierarten, die aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976/2009 durch die Bundesartenschutzverordnung (Verordnung über besonders geschützte Arten wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen) von 2005 unter besonderen Schutz gestellt sind. Die in den Anlagen zur Artenschutzverordnung genannten Arten dürfen nicht eingesammelt, Tiere (einschließlich ihrer Entwicklungsstadien, also Eier, Larven u. Ä.) dürfen nicht gefangen oder getötet, Pflanzen (oder Teile von ihnen) dürfen nicht gepflückt, ausgegraben werden u. Ä., der Handel mit diesen Tieren und Pflanzen ist verboten. Schließlich ist bei Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, sogar die Beunruhigung durch Fotografieren, Filmen u. Ä. untersagt. Artenschutz, rote Liste, Tierschutz.
Wissenschaft
Wie große Waldbrände weitere Feuer begünstigen
Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...
Wissenschaft
Gibt es Leben auf K2-18b?
Der Nachweis von Planeten bei anderen Sternen ist inzwischen Routine. Nun können Astronomen sogar deren Atmosphären analysieren – und vielleicht bald Lebensspuren entdecken. von RÜDIGER VAAS Der Titel einer Pressemitteilung, die die renommierte Cambridge University im April 2025 verschickt hat, war so spektakulär wie irreführend...