Lexikon
geschützte Pflanzen und Tiere
einheimische und europäische Pflanzen- und Tierarten, die aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976/2009 durch die Bundesartenschutzverordnung (Verordnung über besonders geschützte Arten wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen) von 2005 unter besonderen Schutz gestellt sind. Die in den Anlagen zur Artenschutzverordnung genannten Arten dürfen nicht eingesammelt, Tiere (einschließlich ihrer Entwicklungsstadien, also Eier, Larven u. Ä.) dürfen nicht gefangen oder getötet, Pflanzen (oder Teile von ihnen) dürfen nicht gepflückt, ausgegraben werden u. Ä., der Handel mit diesen Tieren und Pflanzen ist verboten. Schließlich ist bei Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, sogar die Beunruhigung durch Fotografieren, Filmen u. Ä. untersagt. Artenschutz, rote Liste, Tierschutz.
Wissenschaft
Mit Licht gegen Ewigkeitschemikalien
Ob in regenfester Kleidung, beschichteten Pfannen oder Kosmetik – Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) sind als Antihaft- und Imprägniermittel weit verbreitet. Da sie äußerst langlebig sind, reichern sich diese potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen jedoch in der Umwelt an. Um die auch als Ewigkeitschemikalien...
Wissenschaft
DNA statt DVD
Die DNA, der Träger der Erbinformation, lässt sich als Speichermedium nutzen. Inzwischen ist es Forschern gelungen, mit der Technik Texte, Bilder, Filme und Tondokumente zu archivieren. von Michael Vogel Filme, Musik, medizinische Aufnahmen oder Dokumente und Ergebnisse wissenschaftlicher Experimente: Überall fallen riesige...