Lexikon

geschützte Pflanzen und Tiere

einheimische und europäische Pflanzen- und Tierarten, die aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976/2009 durch die Bundesartenschutzverordnung (Verordnung über besonders geschützte Arten wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen) von 2005 unter besonderen Schutz gestellt sind. Die in den Anlagen zur Artenschutzverordnung genannten Arten dürfen nicht eingesammelt, Tiere (einschließlich ihrer Entwicklungsstadien, also Eier, Larven u. Ä.) dürfen nicht gefangen oder getötet, Pflanzen (oder Teile von ihnen) dürfen nicht gepflückt, ausgegraben werden u. Ä., der Handel mit diesen Tieren und Pflanzen ist verboten. Schließlich ist bei Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, sogar die Beunruhigung durch Fotografieren, Filmen u. Ä. untersagt. Artenschutz, rote Liste, Tierschutz.
Akku, Auto-Akku
Wissenschaft

Auto-Akkus – brandgefährlich?

Gelegentliche Meldungen über brennende Auto-Akkus lassen aufhorchen. Wie leicht fangen Stromer Feuer? Und wie sieht es etwa bei Handy-Akkus aus? von ROLF HEßBRÜGGE Als das Auto-Transportschiff „Freemantle Highway“ im Juli vergangenen Jahres auf der Nordsee in Flammen stand, schien die Ursache schnell ermittelt: Der Akku eines an...

Immunsystem, Zellen, Medizin
Wissenschaft

Das Geheimnis der Gedächtniszellen

Moderne Analysemethoden können Moleküle und Zellen sortieren und erlauben erstaunliche Einblicke in das Immunsystem. von RAINER KURLEMANN Das Immunsystem erinnert sich an Erkrankungen, die unser Gedächtnis längst vergessen hat. Denn in unserem Knochenmark wird die individuelle Geschichte der Infektionen unseres Lebens gespeichert...

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