Lexikon
geschützte Pflanzen und Tiere
einheimische und europäische Pflanzen- und Tierarten, die aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976/2009 durch die Bundesartenschutzverordnung (Verordnung über besonders geschützte Arten wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen) von 2005 unter besonderen Schutz gestellt sind. Die in den Anlagen zur Artenschutzverordnung genannten Arten dürfen nicht eingesammelt, Tiere (einschließlich ihrer Entwicklungsstadien, also Eier, Larven u. Ä.) dürfen nicht gefangen oder getötet, Pflanzen (oder Teile von ihnen) dürfen nicht gepflückt, ausgegraben werden u. Ä., der Handel mit diesen Tieren und Pflanzen ist verboten. Schließlich ist bei Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, sogar die Beunruhigung durch Fotografieren, Filmen u. Ä. untersagt. Artenschutz, rote Liste, Tierschutz.

Wissenschaft
Als die Tage kürzer waren
In der Frühzeit der Erde verging ein Tag wesentlich schneller als heute, und der Mond kreiste näher um unseren Planeten. Nun ließ sich dies mithilfe von afrikanischen Sedimenten bis in die ferne Vergangenheit nachvollziehen. von THOMAS BÜHRKE Bei drei Apollo- und zwei Lunochod-Missionen wurden auf dem Mond Retroreflektoren...

Wissenschaft
Gentherapie gegen Krebs
Mit maßgeschneiderten Abwehrzellen lassen sich Blutkrebs und möglicherweise künftig auch andere Krebsarten bekämpfen. von Gerlinde Felix Emily Whitehead hatte Glück im Unglück: Zwar gehörte sie zu den 5 von 100000 Kindern unter sechs Jahren, die pro Jahr an einer akuten lymphatischen Leukämie erkranken. Und ihr half die übliche...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Exotisches Teilchen
Start-ups: Heiß auf Kernfusion
Heute Übeltäter, morgen Held
Das Leben vermessen
Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf
Ein Einzeller mit Origami-Hals