Lexikon

geschützte Pflanzen und Tiere

einheimische und europäische Pflanzen- und Tierarten, die aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976/2009 durch die Bundesartenschutzverordnung (Verordnung über besonders geschützte Arten wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen) von 2005 unter besonderen Schutz gestellt sind. Die in den Anlagen zur Artenschutzverordnung genannten Arten dürfen nicht eingesammelt, Tiere (einschließlich ihrer Entwicklungsstadien, also Eier, Larven u. Ä.) dürfen nicht gefangen oder getötet, Pflanzen (oder Teile von ihnen) dürfen nicht gepflückt, ausgegraben werden u. Ä., der Handel mit diesen Tieren und Pflanzen ist verboten. Schließlich ist bei Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, sogar die Beunruhigung durch Fotografieren, Filmen u. Ä. untersagt. Artenschutz, rote Liste, Tierschutz.
Mann, Handschlag, Sand
Wissenschaft

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

Wer anderen vertraut, geht das Risiko ein, enttäuscht zu werden. Doch Studien belegen: Vertrauen wird vielfach belohnt. von CHRISTIAN WOLF Wir schenken einem Unbekannten im Zug Vertrauen, wenn wir ihn bitten, kurz auf unsere Tasche aufzupassen. Und hoffen dabei, dass er sich nicht mit unserem Hab und Gut aus dem Staub macht. Wir...

Dunkel, Wald
Wissenschaft

Reisen zu Dunklen Orten

Immer mehr Menschen besuchen Schauplätze von Kriegen, Völkermorden oder Naturkatastrophen. Die Gründe für diesen „Dunklen Tourismus“ sind vielschichtig. von MANUELA RASSAUS Die verseuchte Ruine der Nuklearkatastrophe von Fukushima, das Haus des „Hollywood-Mörders“ Charles Manson, die Killing Fields von Kambodscha – düstere...

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