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Zulassung zum Studium

Wer an einer Hochschule in Deutschland studieren möchte, muss sich um die Zulassung zu einem Studium bemühen. Da sich die staatlichen Hochschulen - im Gegensatz zu den Privaten - ihre Studenten nicht selbst auswählen dürfen, steht Ihnen im Prinzip nach dem Abitur bzw. dem Fachabitur der Zugang zu jeder Hochschule bzw. Fachhochschule offen. Aber eben nur im Prinzip, denn die Zahl der Studienbewerber übersteigt in einigen Fächern regelmäßig jedes Semester die freien Kapazitäten der Hochschulen. Um den Strom der Studierwilligen zu begrenzen und zu steuern, existieren so genannte "Zulassungsbeschränkungen".

Freier Zugang

Eine Reihe von Studienfächern können Sie studieren, ohne über das Abi hinaus noch weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Das sind die Studiengänge ohne besondere Zulassungsbeschränkungen. Die Zulassung erfolgt ohne ein gesondertes Zulassungsverfahren durch die Hochschule. Das gilt für die Mehrzahl der Studiengänge. Sie gehen während der Einschreibefristen einfach zur Hochschule hin, legen die notwendigen Unterlagen vor und geben die Anträge auf Einschreibung in der Studentenkanzlei ab. Sobald alle Unterlagen vorhanden sind, erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen und Ihr Studienbuch.

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