Lexikon
Grundschuld
das Recht an einem Grundstück, kraft dessen an den Berechtigten eine bestimmte Geldsumme, gegebenenfalls mit Zinsen u. a. Nebenleistungen, aus dem Grundstück zu entrichten ist, ohne dass Entstehung und Bestand (wie – in der Regel – bei der Hypothek) rechtlich von dem Bestehen einer zugrunde liegenden Forderung abhängig sind (§§ 1191 ff. BGB). Auch nach vollständiger Erfüllung aller gesicherten Verbindlichkeiten bleibt die Grundschuld des Gläubigers erst einmal bestehen und kann daher zur Sicherung anderer wechselnder Forderungen eingesetzt werden, auch bei der Eigentümergrundschuld. – In der
Schweiz
entspricht der Grundschuld die Gült (Art. 847 ff. ZGB).Wissenschaft
Wer es hat zuerst gerochen…
Aliens sind nervig. Tut uns leid, aber das muss mal gesagt werden. Und ja, Mr. Spock, Alf, E.T. und die anderen außerirdischen Wesen, die wir aus dem Fernsehen kennen, mögen nett sein. Aber sie sind halt auch erfunden. In echt haben wir noch kein einziges Alien entdeckt, nicht einmal irgendeinen außerirdischen Einzeller, bei dem...
Wissenschaft
Sternzeichen Rindsroulade
Angenommen, Ihr spirituell veranlagter Cousin würde Ihnen auf der Familienfeier ein Horoskop schenken: Würden Sie es dankend ablehnen oder lächelnd annehmen, um es später unbemerkt wegzuwerfen? Natürlich ist Astrologie nicht schon deshalb irgendwie sinnvoll, weil viele daran glauben. Davon summen Millionen Fliegen, die angeblich...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Geschenkte Überlebenszeit
Lithium von hier
Bloß keine Vorurteile!
Die Runderneuerung des Reifens
Drohnen für Profis
Ab durch die Röhre