Lexikon
Grundschuld
das Recht an einem Grundstück, kraft dessen an den Berechtigten eine bestimmte Geldsumme, gegebenenfalls mit Zinsen u. a. Nebenleistungen, aus dem Grundstück zu entrichten ist, ohne dass Entstehung und Bestand (wie – in der Regel – bei der Hypothek) rechtlich von dem Bestehen einer zugrunde liegenden Forderung abhängig sind (§§ 1191 ff. BGB). Auch nach vollständiger Erfüllung aller gesicherten Verbindlichkeiten bleibt die Grundschuld des Gläubigers erst einmal bestehen und kann daher zur Sicherung anderer wechselnder Forderungen eingesetzt werden, auch bei der Eigentümergrundschuld. – In der
Schweiz
entspricht der Grundschuld die Gült (Art. 847 ff. ZGB).
Wissenschaft
Können wir Strom mit dem Erdmagnetfeld erzeugen?
Wenn es möglich wäre, das Magnetfeld der Erde zu nutzen, um elektrischen Strom zu erzeugen, dann würde das sicherlich bereits jemand tun, oder? Also geht es offenbar nicht, dachte ich. Und alle anderen dachten das auch. Bis ein Team von Physikern vor ein paar Monaten bewies, dass es doch möglich ist. Unfassbar! Wie soll das […]...
Wissenschaft
Das Salz des Meeres
Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...