Lexikon
Inhabergrundschuld
eine in der Praxis wenig übliche Form der Grundschuld (§ 1195 BGB), für die ein Grundschuldbrief ausgestellt wird und die auf den Inhaber lautet; es werden die Vorschriften über Inhaberschuldverschreibungen angewendet; eine Übertragung des Briefs erfolgt nach den Regelungen der Übertragung an beweglichen Sachen (§§ 929 ff. BGB).
Wissenschaft
Kreisverkehr
Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...
Wissenschaft
Hilfe für das Plastik-Meer
In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...
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