Lexikon
Inhabergrundschuld
eine in der Praxis wenig übliche Form der Grundschuld (§ 1195 BGB), für die ein Grundschuldbrief ausgestellt wird und die auf den Inhaber lautet; es werden die Vorschriften über Inhaberschuldverschreibungen angewendet; eine Übertragung des Briefs erfolgt nach den Regelungen der Übertragung an beweglichen Sachen (§§ 929 ff. BGB).
Wissenschaft
Vielversprechender Impfstoff gegen Noroviren
Noroviren verursachen schwere Magen-Darm-Erkrankungen und sind hochansteckend. Eine Impfung gibt es bislang nicht. Jetzt haben Mediziner einen Impfstoff gegen die Durchfallerreger entwickelt und getestet, der in Tablettenform geschluckt werden kann. In einer klinischen Studie erwies sich das Mittel als wirksam – zumindest...
Wissenschaft
Der Versteinerte Wald
Eine Fossilienlagerstätte in Chemnitz gibt Paläontologen einzigartige Einblicke in die Welt vor 291 Millionen Jahren.
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