Lexikon
Inhaberschuldverschreibung
eine Urkunde, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht. Der Inhaber der Urkunde kann von dem Aussteller die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, er ist zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit; er kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, die die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.
Wissenschaft
Ur-Reptilien schon vor 355 Millionen Jahren
In Australien haben Forschende fossile Klauenabdrücke entdeckt, die ein neues Licht auf die Evolution der Landwirbeltiere werfen. Demnach entstand die Tiergruppe der Amnioten, zu der Reptilien, Vögel und Säugetiere zählen, wahrscheinlich mindestens 35 Millionen Jahre eher als angenommen. Untermauert wird der Befund von weiteren...
Wissenschaft
Der vermessene Himmel
Unsere kosmische Adresse: Der Galaxiensuperhaufen Laniakea und was dahinter kommt. von RÜDIGER VAAS Auch Astronomen – und angesichts des funkelnden Sternenhimmels vielleicht ganz besonders sie – haben einen Sinn für Poesie. „Die Stellung des Menschen im Weltall. „In den alten Zeiten, als das Wünschen noch half“, wie es im Märchen...
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