Lexikon

Inhaberschuldverschreibung

eine Urkunde, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht. Der Inhaber der Urkunde kann von dem Aussteller die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, er ist zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit; er kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, die die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.
LKW, Elektroantrieb, Brennstoffzellen
Wissenschaft

Brennstoffzelle oder Batterie?

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Baustoff, Hopfenfasern
Wissenschaft

Mit Hopfen, Flachs und Pilz-Myzel

Die Bauwirtschaft gehört zu den größten Klimasündern. Der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen könnte das ändern. von HARTMUT NETZ Dass man mit Hopfen Bier braut, hat Tradition. Dass die krautige Kletterpflanze auch als Baustoff taugt, ist neu. Die zunächst als Scherz gemeinte Idee kam zwei Münchner Studenten beim gemeinsamen...

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