Lexikon
Inhaberschuldverschreibung
eine Urkunde, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht. Der Inhaber der Urkunde kann von dem Aussteller die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, er ist zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit; er kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, die die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.
Wissenschaft
Brennstoffzelle oder Batterie?
Herkömmliche Verbrennungsmotoren haben bald ausgedient, denn der Autoverkehr muss klima-freundlicher werden. Doch was kommt danach? von HARTMUT NETZ Das Rennen scheint gelaufen. Während mit der Corona-Pandemie der Absatz von klassischen Diesel- und Benzin-Pkw einbrach, erlebte der batterie-elektrische Antrieb seinen Durchbruch....
Wissenschaft
Mit Hopfen, Flachs und Pilz-Myzel
Die Bauwirtschaft gehört zu den größten Klimasündern. Der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen könnte das ändern. von HARTMUT NETZ Dass man mit Hopfen Bier braut, hat Tradition. Dass die krautige Kletterpflanze auch als Baustoff taugt, ist neu. Die zunächst als Scherz gemeinte Idee kam zwei Münchner Studenten beim gemeinsamen...
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