Lexikon

Eigentümergrundschuld

die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubiger verhindert und dem Eigentümer die freie Verfügung über die günstige Rangstelle gesichert. Die Eigentümergrundschuld kann dann zur Sicherung anderer Forderungen eingesetzt werden.
xxSPL13377892-HighRes_(1).jpg
Wissenschaft

Ein Molekül voll Hoffnung

Die Corona-Impfungen haben die mRNA berühmt gemacht. Doch sie waren nur der Anfang. Künftig könnten die kleinen Moleküle seltene Erkrankungen heilen und die Prävention von Herzinfarkten revolutionieren. von EDDA GRABAR Frühsommer 2021. Es hätte für Christian Wawrzinek nicht besser laufen können – den Zahnmediziner, der mit seinem...

forschpespektive_02.jpg
Wissenschaft

Die Entdeckung der Langsamkeit

Schnecken sind langsam, Faultiere auch. Das wird jeder Mensch so sehen, weil er sich selbst als Bezugsrahmen nimmt. Und weil er die Leistungen und Qualitäten anderer Lebewesen aus menschlicher Perspektive bewertet. Diese anthropozentrische Sichtweise schleicht sich immer wieder auch in die Wissenschaft ein. So teilte vor Kurzem...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon