Lexikon

Eigentümergrundschuld

die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubiger verhindert und dem Eigentümer die freie Verfügung über die günstige Rangstelle gesichert. Die Eigentümergrundschuld kann dann zur Sicherung anderer Forderungen eingesetzt werden.
Altelektronik
Wissenschaft

Goldfischer vom Zürichsee

Mit Proteinen aus Molke lässt sich Gold aufsammeln – etwa um das Edelmetall aus Elektroschrott herauszuholen. Schweizer Wissenschaftler haben die Technik dafür entwickelt. von CHRISTIAN BERNHART Es sieht aus wie ein Knäuel frisch geschorener Schafwolle, was auf Raffaele Mezzengas Arbeitstisch liegt. Tatsächlich besteht der Knäuel...

Schwangere Frau
Wissenschaft

Wie sich der Darm von Schwangeren verändert

Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit verändern sich viele Dinge im weiblichen Körper. Nun haben Forschende entdeckt, dass sich auch die Zellen im Darm schwangerer Frauen erheblich umorganisieren und vergrößern. Die Oberfläche des Dünndarms verdoppelt sich dabei, wodurch die werdenden Mütter mehr Nährstoffe aus der...

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