Lexikon
Eigentümergrundschuld
die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubiger verhindert und dem Eigentümer die freie Verfügung über die günstige Rangstelle gesichert. Die Eigentümergrundschuld kann dann zur Sicherung anderer Forderungen eingesetzt werden.

Wissenschaft
Klimaneutral mit Zecken
Zecken sind nicht sehr beliebt. Sie trinken unser Blut, können dabei Krankheiten übertragen, und wenn man sie entfernen will, weiß man immer nicht, in welche Richtung man die Pinzette drehen muss. Und hätte man auf die Zecke vorher noch draufspucken oder Nagellackentferner auftragen sollen? Oder doch lieber Öl? Und wenn ja,...

Wissenschaft
Hilfe für das Plastik-Meer
In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Igitt!
Die Entdeckung der Langsamkeit
Schlaflos bei Vollmond?
Intervallfasten hilft nur bedingt
Die Suche nach dem Unmöglichen
Land unter an den Küsten