Lexikon
Eigentümergrundschuld
die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubiger verhindert und dem Eigentümer die freie Verfügung über die günstige Rangstelle gesichert. Die Eigentümergrundschuld kann dann zur Sicherung anderer Forderungen eingesetzt werden.
Wissenschaft
Wo bleiben die humanoiden Roboter?
Robotik-Unternehmen wie Boston Dynamics, Tesla oder neuerdings 1X und OpenAI erregen mit den Videos über ihre humanoiden Roboter immer wieder viel Aufmerksamkeit im Internet. Darin vollführen die Roboter akrobatische Kunststücke, absolvieren Hindernisparcours oder manipulieren, tragen und sortieren diverse Gegenstände. Doch wenn...
Wissenschaft
Gute Aussichten für grünes Gas
Eine Anlage in Großbritannien zeigt, wie sich Biomethan produzieren lässt, dessen Klimagasemissionen gegen Null gehen. Ist das die Zukunft der Biogastechnologie? von KLAUS SIEG Mit fast 10.000 Anlagen ist die Biogasbranche in Deutschland weltweiter Spitzenreiter. Die Technologie der Biogasnutzung bietet viele Vorteile. Mit ihr...