Lexikon

Eigentümergrundschuld

die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubiger verhindert und dem Eigentümer die freie Verfügung über die günstige Rangstelle gesichert. Die Eigentümergrundschuld kann dann zur Sicherung anderer Forderungen eingesetzt werden.
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Wissenschaft

Mistkäferkampf unterm Sternenhimmel

Wenn Sie noch einen Blick auf die Milchstraße werfen wollen, sollten Sie die langsam wieder länger werdenden Nächte im August nutzen. Denn bald wird nicht mehr viel von unserer Galaxis am Himmel zu sehen sein. Doch keine Sorge, sie verschwindet nicht für immer. Sie ist im Sommer nur wesentlich besser am Himmel zu sehen als […]...

Wissenschaft

»Mit KI klappt der Griff in die Kiste«

Der Fraunhofer-Forscher Werner Kraus erwartet, dass Serviceroboter immer mehr Einsatzbereiche erobern. Doch für manche Anwendungen sind noch hohe technische Hürden zu nehmen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Dr. Kraus, seit Jahren sind Serviceroboter, die Menschen im Alltag unterstützen, ein Thema. Doch wo sind sie? Es gibt...

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