Lexikon
Eigentümergrundschuld
die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubiger verhindert und dem Eigentümer die freie Verfügung über die günstige Rangstelle gesichert. Die Eigentümergrundschuld kann dann zur Sicherung anderer Forderungen eingesetzt werden.
Wissenschaft
Wer lebt zu unseren Füßen?
Biodiversität im Boden sorgt für ein funktionierendes Ökosystem. Regenwürmer, Bakterien und Pilze spielen dabei eine bedeutende Rolle – auch für das menschliche Leben. von SALOME BERBLINGER (Text) und NICOLE OTTAWA/OLIVER MECKES (Fotos) Weit über die Hälfte aller Arten weltweit sind Bodenlebewesen. Sie machen damit einen Großteil...
Wissenschaft
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt
Eine chinesische Marsmission erkundet zurzeit das Utopia-Tiefland. Wo sich heute die Relikte von Schlammvulkanen erheben, könnte einst ein riesiger Ozean gewesen sein. von THORSTEN DAMBECK Trockenen Fußes können Fossilienjäger mancherorts den Boden einstiger Meere absuchen: So belegen spitze Haifischzähne in den Sandgruben des...