Lexikon

Eigentümergrundschuld

die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubiger verhindert und dem Eigentümer die freie Verfügung über die günstige Rangstelle gesichert. Die Eigentümergrundschuld kann dann zur Sicherung anderer Forderungen eingesetzt werden.
Wasserstoff, Züge, Antrieb
Wissenschaft

Züge der Zukunft

Die Bahn soll künftig klimaneutral unterwegs sein. Doch das verhindern in Deutschland bislang große Lücken bei der Elektrifizierung. Neue Antriebe und innovative Speichertechniken können helfen. von HARTMUT NETZ Seit vor über 120 Jahren die preußische Militär-Eisenbahn von Berlin-Marienfelde bis Jüterbog auf 33 Kilometer Länge...

Pluto, Mond, Sonnensystem
Wissenschaft

Das Meer in Plutos Unterwelt

Als der sonnenferne Zwergplanet entstand, besaß er nicht nur viel Eis, sondern auch reichlich Wärme für einen Ozean aus Schmelzwasser. Dieses Tiefenmeer existiert vielleicht noch heute. von THORSTEN DAMBECK Am 14. Juli 2015 raste die Raumsonde New Horizons mit dem zehnfachen Tempo einer Gewehrkugel an Pluto vorbei. Es war das...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon