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Kapitleinkünfte

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Im Einkommensteuergesetz (Einkommensteuer) (§ 20) zählen dazu u. a. Gewinnanteile (Dividenden), die anzurechnende oder zu vergütende Körperschaftsteuer, Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie aus Kapitalforderungen jeder Art, wozu vor allem Einlagen und Guthaben bei Kreditinstituten gehören.

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