Lexikon

Dividnde

[
die; lateinisch
]
der zur Auszahlung (Ausschüttung) an die Teilhaber gelangende Teil des Bilanzgewinns einer Kapitalgesellschaft, meist ausgedrückt in Prozenten des gewinnberechtigten Kapitals oder in Geldeinheiten (z. B. Euro) je Kapitalanteil; die Höhe der Dividende wird in der Hauptversammlung der Aktionäre festgelegt. Aus Dividende und aktuellem Aktienkurs lässt sich die Dividenden-Rendite errechnen. Die auf Vorzugsaktien gezahlte Dividende heißt Vorzugs-Dividende und kann höher als die auf Stammaktien gezahlte Dividende sein.
Theo Dingermann
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