Lexikon
Jahresüberschuss
der Überschuss des Ertrags (insbesondere der Umsatzerlöse) über den Aufwand eines Jahres. Ist der Aufwand größer als der Ertrag, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag. Der Jahresüberschuss wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB ausgewiesen. Diese Größe wird sonst auch als Gewinn bezeichnet; sie zeigt die Rentabilität des Unternehmens. Der Jahresüberschuss kann gemäß §§ 58 und 150 AktG zum Teil in freie und gesetzliche Rücklagen eingestellt werden. Nach Verrechnung mit dem Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr und den Entnahmen aus offenen Rücklagen ergibt sich der Bilanzgewinn; auf diesen haben die Aktionäre in Form von Dividenden Anspruch.
Wissenschaft
News der Woche 28.06.2024
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Ab 2045 soll kein fossiles Erdgas mehr in Gaskraftwerken verbrannt werden, sondern grüner Wasserstoff. Doch bislang hat kein Kraftwerk bewiesen, dass das klappt. Es gab nur ein paar Mini-Versuche dazu. von KATJA MARIA ENGEL Als Ende 2023 bei strahlendem Sonnenschein und blauem Himmel das neue Gaskraftwerk Leipzig Süd feierlich...