Lexikon

Jahresüberschuss

der Überschuss des Ertrags (insbesondere der Umsatzerlöse) über den Aufwand eines Jahres. Ist der Aufwand größer als der Ertrag, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag. Der Jahresüberschuss wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB ausgewiesen. Diese Größe wird sonst auch als Gewinn bezeichnet; sie zeigt die Rentabilität des Unternehmens. Der Jahresüberschuss kann gemäß §§ 58 und 150 AktG zum Teil in freie und gesetzliche Rücklagen eingestellt werden. Nach Verrechnung mit dem Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr und den Entnahmen aus offenen Rücklagen ergibt sich der Bilanzgewinn; auf diesen haben die Aktionäre in Form von Dividenden Anspruch.
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