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Rücklagen

früher als Reserven bezeichnet, der Teil des Eigenkapitals eines Unternehmens, der über das Grund- oder Stammkapital hinausgeht. Offene Rücklagen sind auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen; sie setzen sich zusammen aus freien Rücklagen, deren Bildung in das Ermessen der Unternehmensleitung gestellt ist, und gesetzlichen Rücklagen, die besonders bei Aktiengesellschaften nach dem AktG gebildet werden müssen. Stille Rücklagen sind aus der Bilanz nicht zu erkennen; sie entstehen durch Unterbewertung von Vermögen oder Überbewertung von Fremdkapital. gesetzliche Rücklage, stille Rücklagen.

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