Der wohlverdiente Ruhestand - endlich die Zeit für Reisen, Hobbys und ein unbeschwertes Leben. Doch auch gerade unter finanziellen Gesichtspunkten will die Pensionierung gut geplant sein, damit der erreichte Lebensstandard gehalten werden kann. Mit der gesetzlichen Rente scheint dieser Traum indes kaum noch erfüllbar. Dem informierten Anleger bieten sich jedoch zahlreiche Anlage-Alternativen, mit denen er im Alter nicht alt aussieht.
Kapital-Lebensversicherung
Mit diesem Klassiker lassen sich entweder Hinterbliebene absichern oder der eigene Lebensabend angenehmer gestalten. Teils Risikoschutz, teils Sparvertrag bedeutet diese Form der Geldanlage zwar viel Sicherheit, leider aber auch ein ebenso bescheidenes Rendite-Niveau. Das Prinzip ist denkbar einfach: Im Erlebensfall erhält der Versicherte zusätzlich zu dem vereinbarten Betrag auch noch einen so genannten Überschussanteil aus den erwirtschafteten Erträgen. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Vertrags-Laufzeit nicht, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Summe zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Überschussbeteiligung.
Steuerhinweis: Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung gelten als Sonderausgabe, die von der Steuer abgesetzt werden kann. Die hierfür geltende Obergrenze wird durch die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen allerdings schnell erreicht. Erlebt die versicherte Person das Laufzeit-Ende nicht, müssen die Hinterbliebenen Erbschaftssteuer zahlen. Die Auszahlung einer steuerfreien Versicherungssumme im Erlebensfall ist an einige Voraussetzungen gekoppelt. U.a. muss der Vertrag zwölf Jahre gelaufen sein und der Versicherungsnehmer zumindest fünf Jahre Beiträge entrichtet haben.
Private Rentenversicherung
Diese Art der Lebensabend-Absicherung bietet in der Regel ein Prozent mehr Rendite als die Kapital-Lebensversicherung. Allerdings erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall nicht einen Euro Auszahlung.
Am Ende der Vertragslaufzeit bekommt der Versicherte entweder eine (lebenslange) monatliche Rente oder eine (einmalige) Kapitalabfindung. Die Höhe der Summe ist teilweise garantiert, sie hängt aber auch davon ab, wie viele Überschüsse das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet.