Lexikon

Abgeltungsteuer

im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verankerte Quellensteuer auf alle privaten Kapitalerträge; ersetzt seit 2009 die bisherige Kapitalertragsteuer und das Halbeinkünfteverfahren mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne; für vorher erworbene Aktien gilt bei Kursgewinnen weiter Steuerfreiheit, wenn eine einjährige Haltefrist vorliegt. Durch die von den Kreditinstituten direkt an die Finanzämter überwiesene Steuer soll eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen erreicht werden, da individuelle Kapitaleinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung werden. Steuerpflichtige, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25% liegt, können jedoch den durch die Abgeltungsteuer zu viel versteuerten Betrag durch Veranlagung ihrer Einkünfte zu ihren Gunsten vom Finanzamt zurückfordern. Es ist weiterhin möglich den Kreditinstituten Freistellungsaufträge in der bisherigen Gesamthöhe zu erteilen.
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