Lexikon
Abgeltungsteuer
im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verankerte Quellensteuer auf alle privaten Kapitalerträge; ersetzt seit 2009 die bisherige Kapitalertragsteuer und das Halbeinkünfteverfahren mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne; für vorher erworbene Aktien gilt bei Kursgewinnen weiter Steuerfreiheit, wenn eine einjährige Haltefrist vorliegt. Durch die von den Kreditinstituten direkt an die Finanzämter überwiesene Steuer soll eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen erreicht werden, da individuelle Kapitaleinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung werden. Steuerpflichtige, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25% liegt, können jedoch den durch die Abgeltungsteuer zu viel versteuerten Betrag durch Veranlagung ihrer Einkünfte zu ihren Gunsten vom Finanzamt zurückfordern. Es ist weiterhin möglich den Kreditinstituten Freistellungsaufträge in der bisherigen Gesamthöhe zu erteilen.
Wissenschaft
Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen
Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...
Wissenschaft
Ist der Streit um den Radius des Protons entschieden?
Wie groß Protonen sind, sorgt seit 2010 für Aufregung in der Teilchenphysik. Neue Erkenntnisse legen einen kleineren Wert nahe als früher angenommen. von DIRK EIDEMÜLLER Protonen gehören sind in allen Atomkernen enthalten. Der leichteste, Wasserstoff, besteht aus exakt einem Proton. Schwerere Atomkerne haben zusätzliche Protonen...