Lexikon
Abgeltungsteuer
im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verankerte Quellensteuer auf alle privaten Kapitalerträge; ersetzt seit 2009 die bisherige Kapitalertragsteuer und das Halbeinkünfteverfahren mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne; für vorher erworbene Aktien gilt bei Kursgewinnen weiter Steuerfreiheit, wenn eine einjährige Haltefrist vorliegt. Durch die von den Kreditinstituten direkt an die Finanzämter überwiesene Steuer soll eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen erreicht werden, da individuelle Kapitaleinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung werden. Steuerpflichtige, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25% liegt, können jedoch den durch die Abgeltungsteuer zu viel versteuerten Betrag durch Veranlagung ihrer Einkünfte zu ihren Gunsten vom Finanzamt zurückfordern. Es ist weiterhin möglich den Kreditinstituten Freistellungsaufträge in der bisherigen Gesamthöhe zu erteilen.

Wissenschaft
Trias-Jura-Aussterben durch Kälte statt Hitze
Was steckte hinter dem großen Massenaussterben vor rund 202 Millionen Jahren, das die Ära der Dinosaurier einläutete? Bisher wurde dafür eine globale Erwärmung im Zuge von intensivem Vulkanismus verantwortlich gemacht. Doch neue Studienergebnisse lassen nun vermuten, dass plötzliche vulkanische Winter den terrestrischen Lebewesen...

Wissenschaft
Wie außergewöhnlich ist die Größe unseres Gehirns?
Je massiver der Körper eines Tieres, desto größer ist auch sein Gehirn – sollte man meinen. Doch das stimmt nicht ganz, wie nun eine Studie zeigt. Demnach hat sich die Gehirngröße bei einigen Säugetierarten, einschließlich des Menschen, nicht proportional zu ihrer Körpergröße entwickelt. Zwar ist eine gewisse Regelmäßigkeit...