Lexikon
Abgeltungsteuer
im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verankerte Quellensteuer auf alle privaten Kapitalerträge; ersetzt seit 2009 die bisherige Kapitalertragsteuer und das Halbeinkünfteverfahren mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne; für vorher erworbene Aktien gilt bei Kursgewinnen weiter Steuerfreiheit, wenn eine einjährige Haltefrist vorliegt. Durch die von den Kreditinstituten direkt an die Finanzämter überwiesene Steuer soll eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen erreicht werden, da individuelle Kapitaleinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung werden. Steuerpflichtige, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25% liegt, können jedoch den durch die Abgeltungsteuer zu viel versteuerten Betrag durch Veranlagung ihrer Einkünfte zu ihren Gunsten vom Finanzamt zurückfordern. Es ist weiterhin möglich den Kreditinstituten Freistellungsaufträge in der bisherigen Gesamthöhe zu erteilen.
Wissenschaft
Das Standardmodell
Idealerweise genügen sechs Parameter, um die Entwicklung des Universums zu beschreiben. Vielleicht ist das zu schön, um wahr zu sein? von RÜDIGER VAAS Das Universum ist kein Forschungsgegenstand wie jeder andere. Denn wir können es nicht als Ganzes und von außen betrachten. Wir sind mittendrin und sehen nur einen räumlich wie...
Wissenschaft
Das finstere Mittelalter
Es gab im Mittelalter verschiedene Leuchtmittel, doch sie waren eine Frage des Geldes. von Rolf Heßbrügge Das Bild vom finsteren Mittelalter hält sich hartnäckig, obwohl Historiker diese Zeit heute differenzierter sehen. Doch schon die Menschen der Renaissance grenzten sich mit der Wiederbelebung des Glanzes der Antike von den „...