Lexikon
Halbeinkünfteverfahren
Besteuerungsverfahren, das eine Doppelbelastung ausgeschütteter Unternehmensgewinne pauschal durch Entlastung auf Unternehmensebene wie auch auf Anteilseignerebene vermeiden will; trat 2002 mit Rücksicht auf spätere EU-Regelungen an die Stelle des Anrechnungsverfahrens. Beim Halbeinkünfteverfahren wird auf eine Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer verzichtet, dafür ist auch nur noch die Hälfte der Bardividende steuerpflichtig. Berechnung: vom Aktiengewinn einer Firma werden 25% Körperschaftsteuer abgezogen, die verbleibende Bardividende (75%) ist zur Hälfte steuerfrei, zur anderen Hälfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer bleibt anrechnungsfähig.
Wissenschaft
20 Jahre nach dem Tsunami
Wissenschaftler entwickeln Frühwarnsysteme, um weitere Katastrophen zu verhindern. von KLAUS JACOB Die Flutwelle, die vor 20 Jahren im Indischen Ozean wütete, hat die Einstellung der Menschen zum Meer verändert. Damals, ausgerechnet an Weihnachten, starben mehr als 230.000 Menschen, darunter viele Urlauber. Die meisten kannten...
Wissenschaft
Wie geht es unseren Kindern?
Mehrere Studien zeichnen ein deutliches Bild von der psychischen Verfassung der jungen Generation in Zeiten der Pandemie und davor. Die Risiken für Probleme sind demnach ungleich verteilt. von EVA TENZER Vor der Pandemie gab es Hoffnung: Studien verzeichneten bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einen...