Lexikon
Halbeinkünfteverfahren
Besteuerungsverfahren, das eine Doppelbelastung ausgeschütteter Unternehmensgewinne pauschal durch Entlastung auf Unternehmensebene wie auch auf Anteilseignerebene vermeiden will; trat 2002 mit Rücksicht auf spätere EU-Regelungen an die Stelle des Anrechnungsverfahrens. Beim Halbeinkünfteverfahren wird auf eine Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer verzichtet, dafür ist auch nur noch die Hälfte der Bardividende steuerpflichtig. Berechnung: vom Aktiengewinn einer Firma werden 25% Körperschaftsteuer abgezogen, die verbleibende Bardividende (75%) ist zur Hälfte steuerfrei, zur anderen Hälfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer bleibt anrechnungsfähig.
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
Der Beitrag News der Woche 11.04.2025 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Schiff ahoi!
Vor gut vier Jahren, im Dezember 2019, erblickte die erste Science-Busters-Kolumne in bild der wissenschaft das Licht der Welt. Sie hieß „Können Atombomben auf dem Mars Leben schaffen?“ und handelte davon, dass der verhaltensoriginelle AfD-Sympathisant Elon Musk auf dem Nachrichtenportal Twitter – das damals noch so hieß und...