Lexikon

Halbeinkünfteverfahren

Besteuerungsverfahren, das eine Doppelbelastung ausgeschütteter Unternehmensgewinne pauschal durch Entlastung auf Unternehmensebene wie auch auf Anteilseignerebene vermeiden will; trat 2002 mit Rücksicht auf spätere EU-Regelungen an die Stelle des Anrechnungsverfahrens. Beim Halbeinkünfteverfahren wird auf eine Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer verzichtet, dafür ist auch nur noch die Hälfte der Bardividende steuerpflichtig. Berechnung: vom Aktiengewinn einer Firma werden 25% Körperschaftsteuer abgezogen, die verbleibende Bardividende (75%) ist zur Hälfte steuerfrei, zur anderen Hälfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer bleibt anrechnungsfähig.
Ein Weißkopfseeadler (Haliaeetus leucoce phalus) kann eine Maus aus über drei Kilometern Höhe sehen. © DesignPics /OKAPIA
Wissenschaft

Augen: Komplizen des Lichts

Die Sinneszellen in unserer Netzhaut sind so sensibel, dass sie einzelne Photonen wahrzunehmen vermögen. Dabei sind die menschlichen Augen aber bei Weitem nicht die besten: Einige Tiere sehen die Welt in einer Weise, die für uns fast unvorstellbar ist. von Christian Jung Wir erfahren die Welt durch unsere Sinne. Hören, Schmecken...

Triebwerk, Maschine,
Wissenschaft

Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

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