Lexikon
Halbeinkünfteverfahren
Besteuerungsverfahren, das eine Doppelbelastung ausgeschütteter Unternehmensgewinne pauschal durch Entlastung auf Unternehmensebene wie auch auf Anteilseignerebene vermeiden will; trat 2002 mit Rücksicht auf spätere EU-Regelungen an die Stelle des Anrechnungsverfahrens. Beim Halbeinkünfteverfahren wird auf eine Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer verzichtet, dafür ist auch nur noch die Hälfte der Bardividende steuerpflichtig. Berechnung: vom Aktiengewinn einer Firma werden 25% Körperschaftsteuer abgezogen, die verbleibende Bardividende (75%) ist zur Hälfte steuerfrei, zur anderen Hälfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer bleibt anrechnungsfähig.
Wissenschaft
Die Planeten des Pfeilsterns
Lange haben falsche Planeten dem System von Barnards Stern einen zweifelhaften Ruf beschert. Nun melden die Astronomen dort erneut Exemplare. Sind sie real? Und wie lebensfreundlich könnten sie sein? von THORSTEN DAMBECK Falls es eines Tages Menschen gelingt, die riesigen Distanzen zu den Sternen zu überwinden, so werden sie wohl...
Wissenschaft
Wie MERS-ähnliche Fledermausviren in menschliche Zellen eindringen
Viele gefährliche Viren sind ursprünglich aus dem Tierreich auf Menschen übergesprungen. Um zukünftige Risiken durch solche Erreger besser abschätzen zu können, hat ein Forschungsteam nun für zahlreiche Viren untersucht, an welche Rezeptoren sie binden und ob sie potenziell menschliche Zellen infizieren können. Der Fokus der...
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