Lexikon

Halbeinkünfteverfahren

Besteuerungsverfahren, das eine Doppelbelastung ausgeschütteter Unternehmensgewinne pauschal durch Entlastung auf Unternehmensebene wie auch auf Anteilseignerebene vermeiden will; trat 2002 mit Rücksicht auf spätere EU-Regelungen an die Stelle des Anrechnungsverfahrens. Beim Halbeinkünfteverfahren wird auf eine Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer verzichtet, dafür ist auch nur noch die Hälfte der Bardividende steuerpflichtig. Berechnung: vom Aktiengewinn einer Firma werden 25% Körperschaftsteuer abgezogen, die verbleibende Bardividende (75%) ist zur Hälfte steuerfrei, zur anderen Hälfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer bleibt anrechnungsfähig.
Nanoplastik-Teilchen unter dem Mikroskop
Wissenschaft

Wie zerfällt Kunststoff zu Nanoplastik?

Durch ihren chemischen Aufbau sind Kunststoffe sehr nützlich und entsprechend weit verbreitet. Dieselbe Struktur ist jedoch dafür verantwortlich, dass die Kunststoffe zu Mikro- und Nanoplastik zerfallen – winzige Fragmente, die enorme Schäden in der Umwelt und in unserem Körper anrichten können. Wie genau dieser Abbau stattfindet...

Gerät zur nicht-invasiven Elektrostimulation
Wissenschaft

Nicht-invasive Elektrostimulation hilft

Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon